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Warener Wochenblatt
Ausgabe 16/2025
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Richtlinie für die Verleihung eines Jugendpreises der Stadt Waren (Müritz)

Auf der Grundlage des § 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Waren (Müritz) vom 23.07.2025 die Richtlinie für die Verleihung eines Jugendpreises der Stadt Waren (Müritz) erlassen:

  1. Die Stadt Waren (Müritz) verleiht einen Jugendpreis als Anerkennung für besonderes Engagement und herausragende Leistungen junger Menschen.
  2. Der Preis trägt den Namen,,Jugendpreis der Stadt Waren (Müritz)”.
  3. Der Jugendpreis wird für vorbildliches ehrenamtliches, gesellschaftliches oder soziales Engagement junger Menschen vergeben. Eine Auszeichnung ausschließlich für schulische Leistungen oder sportliche Erfolge (wie Platzierungen bei Wettkämpfen) erfolgt nicht.
  4. Der Preis richtet sich an junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die in Waren (Müritz) wohnen oder deren Engagement in direktem Bezug zur Stadt Waren (Müritz) steht.
  5. Eine doppelte Ehrung für identische Leistungen im Rahmen anderer städtischer Preisverleihungen (z. B. Kultur-, Umwelt-, Wirtschaftspreis) soll vermieden werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Ausschuss über die Zuordnung.
  6. Ausgeschlossen von der Verleihung sind Personen, die von Amts wegen mit dem Jugendpreis befasst sind.
  7. Der Jugendpreis kann je nach Entscheidung der Stadtvertretung mit einem Preisgeld oder einer Sachzuwendung verbunden sein. Bei einer Einzelperson beträgt das Preisgeld 250 Euro, bei einer Gruppe von mehreren Personen 500 Euro.
  8. Vorschlagsberechtigt sind Einwohner der Stadt Waren (Müritz), Schüler sowie Lehrer der Schulen auf dem Territorium der Stadt Waren (Müritz), ebenso wie Vereine und lnstitutionen mit Sitz in Waren (Müritz). Vorschläge sind schriftlich und mit Begründung bei der Stadt Waren (Müritz) einzureichen. Über die Preisvergabe entscheidet die Stadtvertretung auf Vorschlag des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  9. Die Preisverleihung findet anlassbezogen ohne festen Zyklus statt.
  10. Der Preis wird durch den Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz) im Rahmen des Jahresempfanges der Stadt Waren (Müritz) übergeben. Der Präsident der Stadtvertretung entscheidet im Benehmen mit dem Bürgermeister darüber, im welchem Rahmen die Preisverleihung erfolgt, insofern eine Übergabe im Rahmen des Jahresempfanges der Stadt Waren (Müritz) zeitlich oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist.
  11. Diese Richtlinie tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Waren (Müritz), 04.08.2025

N. Möller
Bürgermeister