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Warener Wochenblatt
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ausschreibung im „Gewerbegebiet Bahnbetriebsgelände“

Anlage: Lageplan

Die Stadt Waren (Müritz) schreibt Gewerbebaugrundstücke in Waren (Müritz) im „Gewerbegebiet Bahnbetriebsgelände“ gelegen an der Iesenbahnstraat, öffentlich aus.

Verkauft werden: (Gemarkung Waren, Flur 25,)

  • Grundstück 1: 4.784 m², Flurstücke 168/73,169/9
  • Grundstück 2: 4.205 m², Flurstück 168/83
  • Grundstück 3: 1.088 m², Flurstück 168/80,
  • Grundstück 5: 3.381 m², lurstück 168/78.

Der Kaufpreis beträgt: 45,00 €/m² zzgl. Nebenkosten, wie u.a. Notar- und Grundbuchkosten sowie Grunderwerbssteuer.

Verpachtet werden: (Gemarkung Waren, Flur 25,)

  • Grundstück I: 2.927 m², Flurstück 168/75 und
  • Grundstück II: 1.222 m², Flurstücke 168/71, 168/76

zum Zwecke der Energieerzeugung mittels Aufstellung von Photovoltaik-anlagen liegt dem Eigentümer ein positiver Bauvorbescheid vom 04.07.2023 vor.

Die Gewerbeflächen befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 69 „Gewerbegebiet ehemaliges Bahnbetriebsgelände“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes können auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz) unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.waren-mueritz.de/export/sites/waren/de/.galleries/downloads/Bebauungsplaene/B-Plan-69.pdf

Ihre Bewerbung mit Darstellung Ihres Bau- und Investitionsvorhabens inkl. zu schaffender Dauerarbeitsplätze richten Sie bitte an die Stadt Waren (Müritz), Amt für Finanzen, SG Grundstücks- und Gebäudemanagement, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz). Ein Rechtsanspruch auf Erwerb besteht nicht. Rückfragen richten Sie bitte telefonisch an: 03991-177-190, oder per E-Mail: liegenschaften@waren-mueritz.de.

Für die Vergabe der zu verhandelnden Grundstücke hat die Stadt Waren (Müritz) Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen, da die Revitalisierung des Gewerbegebietes Bahnbetriebsgelände aus Fördermitteln kofinanziert wurde. Die Förderung dient dem Zweck, das erschlossene Gelände zielgerichtet und vorrangig zur Ansiedlung neuer oder zur Erweiterung bestehender, aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ förderfähiger Betriebe zu verwenden.