Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 17. Juli 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Solarpark Warenshof“ der Stadt Waren (Müritz) mit dem Entwurf der Plansatzung sowie dem Entwurf der Begründung, dem Umweltbericht und dem Blendgutachten gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet (im Übersichtsplan gestrichelt dargestellt) befindet sich nordwestlich des Stadtgebietes der Stadt Waren (Müritz) im Ortsteil Warenshof, direkt angrenzend an die Gemeinde Grabowhöfe. Es grenzt beidseitig an die Bahnlinie Berlin – Rostock an. Das Plangebiet besteht aus zwei Teilgebieten, die durch die Bahnlinie Berlin - Rostock getrennt sind. Das nord-östlich der Bahnlinie Berlin – Rostock gelegene Teilgebiet 1 breitet sich in Richtung Osten bis an die Bio-Legehennenanlage sowie die Wohnbebauung an der B 108 aus. Es umfasst die Flurstücke 104/1 (Teilfläche), 106/3 (Teilfläche), 107/3 (Teilfläche), 110/10, 110/11, 111/11, 111/12, 105/5 (Teilfläche) und 103/1 (Teilfläche) der Flur 4 sowie 9/10 und 8/6 der Flur 5, Gemarkung Warenshof. Das süd-westlich der Bahnlinie befindliche Teilgebiet 2 hat einen Abstand zur Bahnlinie von ca. 200 m. Es umfasst die Flurstücke 101/7 (Teilfläche) und 100 der Flur 4, Gemarkung Warenshof. Das Plangebiet für die Errichtung des Solarparks hat insgesamt eine Größe von ca. 52 ha.
Im Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsberechnung kann der Ausgleich nicht im Geltungsbereich selbst ausgeglichen werden. Daher wurde im Planentwurf eine externe Ausgleichsfläche festgesetzt. Diese befindet sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Solarpark auf dem Flurstück 97/1, Flur 4, Gemarkung Warenshof und hat eine Größe von ca. 8,07 ha.
2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
• Planung eines sonstigen Sondergebiets -Gebiete für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer
Energien Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen- gem. § 11 Abs. 2 BauNVO.
Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich im Wesentlichen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren entsprechend den Planungszielen dieses Bebauungsplanes geändert.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Solarpark Warenshof“ der Stadt Waren (Müritz) mit Begründung, Umweltbericht mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag liegen folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen mit aus und können ebenfalls eingesehen werden:
| 1. Umweltbezogene Informationen | |
| Schutzgut Mensch | |
| Verkehrsplanerische Untersuchung, Blendgutachten | |
| - | Emissionen – Schall und Licht |
| - | Erholung |
| Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt: | |
| Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie FFH-Vorprüfung und SPA-Vorprüfung | |
| - | Informationen über die Auswirkungen auf die gesetzlich geschützten Biotope |
| - | Informationen über die Auswirkungen auf geschützte Arten |
| - | Informationen über den Eingriff in Natur und Landschaft und den notwendigen Ausgleich |
| - | Informationen über artenschutzrechtliche Maßnahmen |
| - | Faunistische Erfassungen |
| Schutzgüter Boden und Wasser: | |
| Umweltbericht, Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag | |
| - | Informationen über die Auswirkungen auf das Grundwasser |
| - | Informationen zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser |
| - | Informationen zur Versiegelung und Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft |
| Schutzgüter Klima und Luft: | |
| Umweltbericht | |
| - | Informationen über die Auswirkungen auf Klima und Luft |
| Schutzgut Landschaft: | |
| Umweltbericht | |
| - | Informationen über die Eingliederung in die Landschaft |
| Schutzgüter Kultur- und Sachgüter: | |
| Umweltbericht | |
| - | Es liegen nach aktuellem Kenntnisstand keine Kultur- und Sachgüter auf der Vorhabensfläche. |
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| 2. Umweltbezogene Stellungnahmen | |
| Straßenbauamt Neustrelitz | |
| Eisenbahn-Bundesamt | |
| - | Hinweise zur Anbauverbotszone – öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Blendwirkungen |
| IHK Neubrandenburg | |
| - | Hinweise zur Anbauverbotszone – öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Blendwirkungen |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte | |
| - | Hinweise zum Wasserentwicklungsraum entsprechend Wasserrahmenrichtlinie |
| NABU Mecklenburg-Vorpommern | |
| - | Kernforderungen des NABU – Freihalteflächen |
| - | Hinweise zum Schutz von tradierten Nahrungsflächen |
| - | Hinweise auf Kriterienkatalog für naturverträgliche Errichtung von Solarparks |
auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/) sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de alternativ https://bplan.geodaten-mv.de für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen auch in der Stadt Waren (Müritz), im Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung, Zimmer 2.03, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz), während folgender Zeiten
| Mo.: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
| Di.: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Mi.: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
| Do.: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
| Fr.: | 8.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht für die Dauer der Veröffentlichungsfrist öffentlich aus.
Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch persönlich, telefonisch unter (03991) 177-611 oder per E-Mail planung-wifoe@waren-mueritz.de gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen:
• dass Stellungnahmen während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können;
• dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen an folgende Adresse: planung-wifoe@waren-mueritz.de;
• des Weiteren besteht die Möglichkeit Stellungnahme auch bei der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1 in 17192 Waren (Müritz) zur Niederschrift oder per Post an die Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) abzugeben;
• dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Waren (Müritz), 05.09.2024