Die Stadt Waren (Müritz) ist „staatlich anerkanntes Heilbad“ und kann als zukunftsorientierter Wirtschafts-standort und touristisches Zentrum des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gute Bedingungen vor-weisen. Das Heilbad ist Mittelpunkt für traditionsreiches und modernes Handwerk, erfolgreiche Unternehmen in Dienstleistung, Einzelhandel und Gewerbe sowie für die Gesundheitswirtschaft. Mit der Verleihung des Wirtschaftspreises der Stadt Waren (Müritz) werden besondere Leistungen und hervorzuhebenden Initiativen von Akteuren und Akteurinnen, Unternehmen, Verbänden und Vereinen gewürdigt und die Verbundenheit von Wirtschaft, Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft gefestigt.
Die Auszeichnung kann an Unternehmen (regional und national agierend), Unternehmen (international agierende Global Player), Gründungsunternehmen, Bürger und Bürgerinnen, junge Warener und Warener-innen (Schüler und Schülerinnen), weiterhin auch an Verbände und Vereine verliehen werden, mit Wohn- bzw. Firmensitz in Waren (Müritz) und den dazugehörigen Ortsteilen. Entscheidend für die Preisverleihung ist die Initiative oder der Verdienst für das Unternehmen oder/und für die Bedeutung zur Sicherung, Entwicklung und Vermarktung des Wirtschaftsstandortes Waren (Müritz).
Die Stadt Waren (Müritz) verleiht den Wirtschaftspreis 2025 in den zwei Kategorien „Regionales Engagement, Nachhaltigkeit & Soziales Unternehmertum“ sowie „Gesundheitswirtschaft, Digitalisierung & Innovation“. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Neujahrsempfangs 2026 der Stadt Waren (Müritz) statt. Der Termin wird frühzeitig bekannt gegeben. Über Ausnahmen entscheidet die Stadtvertretung nach Antragstellung durch den Stadtentwicklungsausschuss.
| 1. | Um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, erfolgt die Veröffentlichung der Ausschreibung durch die Stadtverwaltung in der Stadtvertretung, im Warener Wochenblatt und durch Mitteilung an die lokale Presse. Weiterhin sind städtische Onlinemedien zu nutzen sowie Multiplikatoren lokaler und regionaler Netzwerke. |
| 2. | Vorschlagsberechtigt sind regionale und überregionale Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Gründungsunternehmen, regionale und überregionale Wirtschaftsverbände und Vereine, Parteien, Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler, Fraktionen und Mitglieder der Stadtvertretung sowie der Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz). |
| 3. | Nominierung und Einreichungen der Vorschläge sind online über die Homepage der Stadt Waren (Müritz) mittels Online-Formular einzureichen. Das Formular steht zum Download unter http://www.waren-mueritz.de/de/stadtpolitik-gremien/staedtische-preise/ bereit. Einreichungen des Formulars per Post oder E-Mail sind ebenso zulässig. Die Vorschläge sind bis zum 13. Oktober 2025 an buergermeister@waren-mueritz.de einzureichen. Per Postweg erfolgt die Einreichung an: Stadtverwaltung Waren (Müritz), Der Bürgermeister, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) |
| 4. | Die Stadtverwaltung Waren (Müritz) prüft die Nominierung entsprechend der Ausschreibung. |
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| Zentrale Rolle für die Wahl der Preisträger oder Preisträgerinnen soll eine Jury übernehmen, welche aus Vertretern und Vertreterinnen der Stadtvertretung Waren (Müritz), der Tochtergesellschaften der Stadt Waren (Müritz), der Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung, ansässigen Wirtschaftsvereinen/-verbänden und Schülervertretungen der Stadt Waren (Müritz) sowie Preisträgern oder Preisträgerinnen aus dem Vorjahr besteht. Die Vertreter und Vertreterinnen der Jury können wechseln. |
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| Die Auswahl und Festlegung der Anzahl der Vertreter und Vertreterinnen der Jury erfolgt durch den Stadtentwicklungsausschuss. Die Jury wählt die Preisträger oder die Preisträgerinnen mehrheitlich und übergibt die Empfehlung der Preisträger oder Preisträgerinnen an den Stadtentwicklungsausschuss. Die Stadtvertretung entscheidet mehrheitlich über den oder die Auszuzeichnenden. |
| 5. | Die Übergabe des Preises im Rahmen des Neujahrsempfangs bleibt unberührt, ebenso die feste Tradition, eine Urkunde sowie eine Stele zu überreichen. |
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| Zudem kann zusätzlich eine individuelle Auszeichnung erfolgen, welche sich nach den Zielgruppen (Gründungs- und Bestandsunternehmen, Global Player) und nach der Art der Ausschreibung (Kategorie) richtet. Die individuellen Auszeichnungen werden dem Stadtentwicklungsausschuss durch die Stadtverwaltung vorgeschlagen. Der Stadtentwicklungsausschuss wählt die individuellen Aus-zeichnungen aus. |
| 6. | Der Gewinner oder die Gewinnerinnen des städtischen Wirtschaftspreises werden automatisch als Vorschläge der Stadt Waren (Müritz) für den Landeswettbewerb „Unternehmer/Unternehmerin des Jahres“ des Wirtschaftsministeriums eingereicht. |
Waren (Müritz), 15.09.2025