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Warener Wochenblatt
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Waren (Müritz)

- Radweg vom OT Neu Falkenhagen bis OT Jägerhof -

Die Stadt Waren (Müritz) widmet die im Lageplan gekennzeichneten Radweg vom OT Neu Falkenhagen bis OT Jägerhof der Stadt Waren (Müritz) gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184) dem öffentlichen Verkehr.

Die Widmung für die Wegeverbindung wird wie folgt beschränkt:

Benutzungsart: Radverkehr

Die Widmung erstreckt sich vom Ortsausgang OT Neu Falkenhagen bis Anbindung Sternhausweg des Ortsteils Jägerhof mit einer Gesamtlänge von 2166 m und einer Breite von 2.50 m.

Gemäß § 3 Ziffer 4 StrWG-MV wird die Wegverbindung als sonstige öffentliche Straße eingestuft. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Waren (Müritz).

Der Lageplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

Diese Widmung tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

Dieser Widmungstext und der Lageplan liegen einen Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsicht bei der Stadt Waren (Müritz), im Zimmer 2.27 zu folgenden Sprechzeiten aus:

Mo.

8.30 - 12.00 Uhr

Di.

8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Mi.

8.30 - 12.00 Uhr

Do.

8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Fr.

8.30 - 12.00 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) einzulegen.

Waren (Müritz), den 17.09.2025

N. Möller
Bürgermeister