Die Stadt Waren (Müritz) schreibt in der
mit Größen von ca. 707 m² - 7.314 m²
öffentlich zum Verkauf aus.
Die festgesetzten Kaufpreise liegen zwischen 135,00 €/m² und 200 €/m² zzgl. Nebenkosten wie u. a. Notar- und Grundbuchkosten. Einzelne Grundstücke werden nach Höchstgebot veräußert. Die Kaufpreise werden nach Anlage 1 und 2 festgesetzt.
Für die Grundstücke AS 1-1 und AS 1-2 nach Anlage 2 gelten folgende Bewerbungsvoraussetzungen: Die Vergabe erfolgt nur an Bewerber, die erklären Sozialwohnungen schaffen zu wollen. Die Vergabeentscheidung erfolgt auf Grundlage der Vorlage und Bewertung des vorzulegenden Baukonzeptes sowie der verbindlichen Erklärung zur Belegungs- und Mietpreisbindung für den sozialen Wohnungsbau für eine Dauer von mindestens 10 Jahren.
Die Baugrundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 A - „Wohnbebauung Papenberg, 2. Baustufe“. Sämtliche Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (Satzung und Begründung) können unter
B-Plan 24a - Stadt Waren (Müritz)
eingesehen werden. Die Grundstücke werden vollständig erschlossen verkauft (anliegende Medienversorgung im Straßenraum: Strom, Trinkwasser, Gas, Glasfaserkabel und Abwasseranschlussschacht). Der Abschluss der Erschließungsarbeiten des II. Bauabschnittes (Anlage 3) ist für November 2024 vorgesehen. Die Grundstücke werden ohne Belastungen veräußert und können vor Ort besichtigt werden (Anlage 2).
Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt bei Mehrfachbewerbungen nach örtlichen und sozialen Gesichtspunkten (Anlage 4) oder nach dem jeweiligen Höchstgebot eines Bieters/Bewerbers (Anlage 1).
Die Grundstückserwerber haben mit Abschluss des Grundstückskaufvertrages eine Bauverpflichtung - innerhalb einer Frist von 3 Jahren die Bezugsfertigkeit des Wohnhauses - sowie eine Verpflichtung zum Verzicht auf Weiterverkauf im unbebauten Zustand einzugehen. Im jeweiligen Kaufvertrag werden zur diesbezüglichen Sicherung der Auflagen eine dingliche Rückauflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) zu Gunsten der Veräußerin und eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Grundstückswertes für den Fall des Rückkaufes vereinbart.
In der Bewerbung ist bereits der tatsächliche Erwerber, der als Vertragspartner im Grundstückskaufvertrag auftritt, zu benennen. Sofern der Erwerber beabsichtigt eine Belastungsvollmacht (zur vorzeitigen Sicherung von Grundschuldbestellungen für Kredite/Darlehen für den Grundstückserwerb) in Anspruch zu nehmen, soll er dies und die Höhe bereits in seiner Bewerbung aufführen, da hierzu ein Beschluss der Stadt Waren (Müritz) erforderlich wird.
Angebote sind in einem verschlossenen und als solchen kenntlich gemachten Briefumschlag
Angebot zur öffentlichen Ausschreibung
BP 24A - „Papenberg 2. Baustufe“
an die Stadt Waren (Müritz), Amt für Finanzen, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) zu richten.
Anfragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Grundstücks- und Gebäudemanagement:
Telefon: 03991-177190
Fax: 03991/1774190
E-Mail: liegenschaften@waren-mueritz.de
Eine Bewerbung auf mehrere Grundstücke ist zulässig. Sofern der Bewerber allerdings nur ein Grundstück erwerben möchte, ist eine Rangliste der bevorzugten Baugrundstücke vorzulegen.
Zur Verbesserung der Zuschlagchancen kann der Bewerber freiwillige Angaben zu seiner Lebenssituation beifügen, die es der Stadt Waren (Müritz) gestatten, eine Bewertung der Bewerbung nach Anlage 4 vorzunehmen.
Ein Rechtsanspruch auf Zuschlagserteilung für ein Wohnbaugrundstück besteht nicht.
Die Bewerbungsfrist beginnt am 27.09.2024 und endet am 29.11.2024 um 12:00 Uhr.
Anlagen:
Anlage 1 - Grundstücks- und Preisübersicht (Preiszonen)
Anlage 2 - Grundstücks- und Preisübersicht (Einzelübersicht)
Anlage 3 - Übersicht B-Plan 24a II. Bauabschnitt
Anlage 4 - Vergabekriterien bei Mehrfachbewerbungen auf ein Grundstück
Die vollständige Ausschreibung mit den dazugehörigen Anlagen können Sie auf der Homepage der Stadt Waren (Müritz) einsehen.
Anlage 1 - Grundstücks- und Preisübersicht (Preiszonen)