Der Herbst bringt nicht nur wunderschöne Farben in die Gärten, sondern auch jede Menge Gartenabfälle wie Laub, Äste und Zweige. Viele Gartenbesitzer fragen sich in dieser Zeit: Darf ich meine Gartenabfälle verbrennen? Die Antwort lautet: Nein, das ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Das Verbrennen von Gartenabfällen stellt eine unzulässige Form der Abfallentsorgung dar und ist daher verboten. Dies gilt auch für das Verbrennen von anderen Abfällen wie Sperrmüll, Reifen oder Holzresten. Laut der Pflanzenabfallverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt es jedoch eine Ausnahme: In den Monaten März und Oktober dürfen pflanzliche Gartenabfälle unter bestimmten Bedingungen auf privaten Grundstücken verbrannt werden. Diese Ausnahme gilt nur an Werktagen und nur in einem engen Zeitrahmen von 2 Stunden täglich zwischen 8:00 und 18:00 Uhr.
Aber auch in diesen Ausnahmefällen gibt es klare Vorgaben: Wenn eine umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeit wie das Kompostieren oder die Nutzung der Wertstoffhöfe des Landkreises möglich ist, darf der Gartenabfall nicht verbrannt werden. Da den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 14 Wertstoffhöfe zur Verfügung stehen, ist diese Ausnahme in der Regel nicht anwendbar.
Eine umweltfreundliche und einfache Lösung ist das Kompostieren. Laub, Äste, Zweige und sogar organische Küchenabfälle können auf dem eigenen Grundstück kompostiert und zu wertvollem Humus umgewandelt werden. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern spart Geld und Aufwand. Wer die Verrottung beschleunigen möchte, sollte Äste und Zweige vorab zerkleinern. Diese Mischung eignet sich hervorragend, um frischen Grasschnitt aufzulockern und Fäulnis zu vermeiden.
Offene Feuer wie z. B. Feuerschalen und Lagerfeuer unterliegen zwar nicht dem Abfallrecht, dennoch sind hier die abfallrechtlichen Regelungen zu beachten. Es ist nur erlaubt, trockenes, unbehandeltes Schnitt- und Brennholz zu verbrennen. Gartenabfälle, Bauabfälle oder Kunststoffe haben in keinem Fall im Feuer etwas zu suchen. Zudem darf das Feuer nicht mit Flüssigbrennstoffen entzündet werden.
In jedem Fall gilt: Die Brandschutzbestimmungen sind zu beachten. Geeignete Löschmittel sollten bereitgehalten werden und Rauchbelästigungen für die Nachbarn sind zu vermeiden.
Auch im Herbst bleibt somit das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um einen sehr speziellen Ausnahmefall. Gartenbesitzer sind gut beraten, auf umweltfreundliche Entsorgungsmethoden wie das Kompostieren zurückzugreifen oder ihre Abfälle an einem der Wertstoffhöfe im Landkreis abzugeben. So leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und halten sich gleichzeitig an die geltenden Vorschriften.
Wertstoffhof Waren (Müritz)
Gewerbegebiet West, Warendorfer Str. 20, 17192 Waren (Müritz)
| Mo. bis Do. | Annahmezeit von 09:00 bis 17:00 Uhr |
| Fr. | Annahmezeit von 10:00 bis 18:00 Uhr |
| Sa. | Annahmezeit von 09:00 bis 15:00 Uhr |