Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplan Nr. 79 „Bürgersolaranlage Bahndreieck“ der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
| 1. | Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde durch die Stadtvertretung am 27.04.2016 gefasst. Der Geltungsbereich des Plangebietes soll nunmehr erweitert werden. | |
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| Das Plangebiet befindet sich nord-westlich des Stadtgebietes im Gleisdreieck zwischen den Bahnstrecken Berlin - Rostock und Waren (Müritz) - Malchow. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 42 ha und wird begrenzt: | |
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| • | im Norden, Osten und Süden durch Bahnanlagen für die Bahnstrecken Berlin - Rostock sowie Waren (Müritz) - Malchow; |
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| • | die westliche Grenze bildet die oberirdische 110 kV-Leitung. |
| Die Grenzen des Plangebietes sind im Übersichtsplan dargestellt. | ||
| 2. | Es werden folgende Planungsziele angestrebt: | |
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| • | Planung eines sonstigen Sondergebiets -Gebiete für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen- gem. § 11 Abs. 2 BauNVO. |
| 3. | Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden nach Vorliegen der ersten Planvarianten durchgeführt. | |
| 4. | Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. | |
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung parallel auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/) veröffentlicht wird.
Waren (Müritz), 03.01.2023
Bürgermeister