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Warener Wochenblatt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss-B-Plan 88

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Solarpark Warenshof“ der Stadt Waren (Müritz)

Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 88 „Solarpark Warenshof“ der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.

1.

Das Plangebiet befindet sich nordwestlich des Stadtgebietes der Stadt Waren (Müritz) im Ortsteil Warenshof. Es grenzt beidseitig an die Bahnlinie Berlin - Rostock an. Das Plangebiet besteht aus zwei Teilgebieten, die durch die Bahnlinie Berlin - Rostock getrennt sind. Das nord-östlich der Bahnlinie Berlin - Rostock gelegene Teilgebiet 1 breitet sich in Richtung Osten bis an die Bio-Legehennenanlage sowie die Wohnbebauung an der B 108 aus. Es umfasst die Flurstücke 104/1 (Teilfläche), 106/3 (Teilfläche), 107/3 (Teilfläche), 110/9 und 111/9 der Flur 4, Gemarkung Warenshof. Das süd-westlich der Bahnlinie befindliche Teilgebiet 2 hat einen Abstand zur Bahnlinie von ca. 200 m. Es umfasst die Flurstücke 101/7 (Teilfläche) und 100 der Flur 4, Gemarkung Warenshof.

Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 51 ha. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan (Anlage) durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet.

2.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

Planung eines sonstigen Sondergebiets - Gebiete für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen - gem. § 11 Abs. 2 BauNVO.

3.

Mit dem Investor, der SEAC Invest 36 GmbH & Co.KG sowie dem Eigentümer, die Natur Agrar Waren GmbH wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abgeschlossen.

4.

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden nach Vorliegen der ersten Planvarianten im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich „Solarpark Warenshof“ durchgeführt.

5.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung parallel auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/) veröffentlicht wird.

Waren (Müritz), 03.01.2023

N. Möller

Bürgermeister