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Warener Wochenblatt
Ausgabe 2/2023
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Neue Fristen in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Stadt Waren (Müritz) im Bereich Kultur - Kulturförderrichtlinie

Aktuell können also noch bis zum 31. März 2023 Anträge für das Jahr 2023 gestellt werden. Bitte achten Sie dabei auf eine aussagekräftige Beschreibung des Projektes bzw. der Veranstaltung. Voraussetzung bleibt weiterhin ein entsprechender Finanzplan, in dem auch der notwendige Eigenanteil ausgewiesen ist. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Stadt Waren (Müritz) unter dem Menü-Punkt „Kunst & Kultur“.