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Warener Wochenblatt
Ausgabe 2/2024
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Bekanntmachung der Abstimmungsleitung

Gemäß § 18 Absatz 2 Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung in Verbindung mit § 10 Absatz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern gebe ich die Namen, der von der Gemeindewahlleitung berufenen Mitglieder des Abstimmungsausschusses und deren Stellvertretung bekannt:

Bekanntmachung der Abstimmungsleitung

Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses zum Bürgerentscheid am 28.01.2024

Zur Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses für den Bürgerentscheid in der Stadt Waren (Müritz) tritt der Abstimmungsausschuss gemäß § 10 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) und § 11 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V)

am 31.01.2024 um 17:00 Uhr in der Stadtverwaltung Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz), Beratungsraum 1. OG (Zimmer 1.18)

zusammen.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung der Beisitzerinnen und Beisitzer des Abstimmungsausschusses

2.

Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie der Schriftführung des Abstimmungsausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes

3.

Bericht der Abstimmungsleitung über das Ergebnis der Vorprüfung der Abstimmungsniederschriften der Abstimmungsvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit

4.

Feststellung und Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses, insbesondere

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Zahl der Stimmberechtigten,

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Zahl der Abstimmenden,

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Zahl der gültigen "JA"- und der gültigen "NEIN"-Stimmen,

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Zahl der ungültigen Stimmen,

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Feststellung des notwendigen Quorums, damit der Bürgerentscheid Gültigkeit erlangt.

Die Sitzung ist öffentlich und für jedermann zugänglich.