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Warener Wochenblatt
Ausgabe 2/2025
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Sondernutzungsgenehmigung für den Bereich Strandstraße - an der Steinmole

Die Stadt Waren (Müritz) beabsichtigt eine Sondernutzungsgenehmigung entsprechend der gültigen „Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Waren (Müritz)“, zuletzt geändert am 30.11.2004, an folgendem Standort zu erteilen:

Strandstraße

-

im Bereich der Schiffsanlegestelle an der Steinmole

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird nur bei Anbietung folgender Waren in Aussicht gestellt:

-

Verkauf von Speiseeis

Nachfolgende Kriterien sind bei der Antragstellung zu beachten:

A)

Attraktivität und Originalität des Verkaufstandes sowie der Produkte ist erwünscht.

B)

Der Verkaufsstand hat den charakteristischen Anforderungen des Standortes Rechnung zu tragen und ist entsprechend zu gestalten

C)

Alle in Frage kommenden gewerblichen wie hygienischen Anforderungen sind zu erfüllen.

D)

Für den Zeitraum der Sondernutzung ist eine Gebühr laut Sondernutzungssatzung zu entrichten.

E)

Die Genehmigung wird für 3 Jahre erteilt.

Die Anträge auf Sondernutzungsgenehmigung sind bis zum 28. Februar 2025 an die Stadt Waren (Müritz), Der Bürgermeister, Amt für Bürgerdienste, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) zu richten.