Bis zum 5.11.2023 können sich Unternehmen, Gründungsunternehmen, Bürger und Bürgerinnen, junge Warener und Warenerinnen (Schüler und Schülerinnen) sowie Verbände und Vereine, mit Wohn- bzw. Firmensitz in Waren (Müritz) und den dazugehörigen Ortsteilen, für den Wirtschaftspreis der Stadt Waren (Müritz) bewerben. Entscheidend für die Preisverleihung ist die Initiative oder der Verdienst für das Unternehmen oder/und für die Bedeutung zur Sicherung, Entwicklung und Vermarktung des Wirtschaftsstandortes Waren (Müritz).
Vorschlagsberechtigt sind Unternehmen und Gründungsunternehmen, regionale und überregionale Wirtschaftsverbände und Vereine, Parteien, Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler, Fraktionen und Mitglieder der Stadtvertretung sowie der Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz).
Der Wirtschaftspreis wurde 2004 erstmals ausgelobt. Die Stadt Waren (Müritz) verleiht den Wirtschaftspreis 2023 in vier Kategorien „Unternehmensnachfolge“, „Mobilität“, „Digitalisierung/ Innovation“ sowie „Ausbildung/Mitarbeiterbindung“.
Über die Vergabe des Wirtschaftspreises 2023 bestimmt eine durch die Stadt Waren (Müritz) einberufene Jury, die sich aus Vertretern der Stadt sowie der Wirtschaft zusammensetzt. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Neujahrsempfangs 2024 der Stadt Waren (Müritz) statt. Der Termin wird frühzeitig bekannt gegeben. Neben einer Urkunde und einer Stele des Wirtschaftspreises wird das Engagement des Preisträgers oder der Preisträgerin durch eine mediale Begleitung gewürdigt. Der Gewinner oder die Gewinnerin des städtischen Wirtschaftspreises werden automatisch als Vorschläge der Stadt Waren (Müritz) für den Landeswettbewerb „Unternehmer/Unternehmerin des Jahres“ des Wirtschaftsministeriums eingereicht.
Die Informationen und Bewerbungsunterlagen zum Wirtschaftspreis der Stadt Waren (Müritz) 2023 sind abrufbar unter http://www.waren-mueritz.de/de/wirtschaft-investition/ausschreibungen/