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Warener Wochenblatt
Ausgabe 20/2023
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Jahresablesung 2023

für die Stadt Waren (Müritz) einschließlich der zugehörigen Ortsteile Warenshof, Schwenzin, Rügeband, Jägerhof, Alt- und Neu Falkenhagen

in der Zeit vom 01. - 22. November 2023

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

die im angegebenen Zeitraum stattfindenden Zählerablesungen sind für eine ordnungsgemäße Jahresverbrauchsabrechnung 2023 erforderlich.

Die gesetzlichen Grundlagen sind in den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) und in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV, Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), sowie in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) festgelegt.

Danach hat der Kunde den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Versorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Versorgungs- und Messeinrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung oder zur Ermittlung preisrechtlicher Bemessungsgrundlagen erforderlich ist. Das betrifft auch die Strom- und Gaszähler die sich weiterhin im Eigentum der Stadtwerke Waren GmbH befinden und für die Lieferung von Strom und Gas durch einen anderen Lieferanten genutzt werden.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind.

Solange der Beauftragte des Unternehmens die Räume des Kunden zum Zwecke der Ablesung nicht betreten kann, darf das Unternehmen den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung bzw. des Vorjahresverbrauches schätzen.

Achtung! Unsere zur Zählerablesung Beauftragten nehmen grundsätzlich keine Zahlungen entgegen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall den Betriebsausweis vorlegen oder rufen Sie unsere Auskunft unter Tel. 03991/185-0 an, dort liegt eine namentliche Ableseraufstellung vor.

Außerdem ist unser Kundenservicecenter zu den unten angegebenen Geschäftszeiten besetzt. Selbstablesungen seitens des Kunden erfolgen nur in Ausnahmefällen. Sie werden in solchen Fällen durch Erhalt einer Selbstablesekarte von uns dazu aufgefordert.

Unter Verlagerung und Ausdehnung der Arbeitszeit werden wir bestrebt sein, Sie bei Nichtantreffen nochmals abends (bis 20.00 Uhr) bzw. am Wochenende aufzusuchen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Aktueller Hinweis: Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir bei einer erneuten Kontaktbeschränkung auf Grund der Corona-Pandemie im dann nötigen Umfang auf eine Kundenselbstablesung durch Sie umstellen werden. In diesem Fall werden Sie von uns persönlich angeschrieben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihre Stadtwerke Waren GmbH

Zur Information:

Bitte denken Sie daran die Messeinrichtungen für Ihr Grundstück winterfest zu machen, um Frostschäden zu vermeiden.

Unsere Geschäftszeiten:

Montag – Mittwoch

6.45 – 15.30 Uhr

Donnerstag

6.45 – 17.00 Uhr

Freitag

6.45 – 12.30 Uhr

Telefon:

03991 185-0

Fax:

03991 185-112

E-Mail

kundenservice@stadtwerke-waren.de