Ab dem 9. Oktober 2025 gilt im gesamten EU-Zahlungsraum eine neue gesetzliche Regelung: die sogenannte Empfängerüberprüfung – auch bekannt als Verification of Payee (VoP). Diese Pflicht ist Teil der EU-Verordnung 2024/886 und dient der Erhöhung der Sicherheit im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Mit Inkrafttreten der Regelung sind alle Banken verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung vor der Ausführung zu prüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem bei der jeweiligen IBAN hinterlegten Kontonamen übereinstimmt.
Diese verpflichtende Empfängerprüfung kann dazu führen, dass es bei abweichenden Schreibweisen, Abkürzungen oder abweichenden Empfängernamen zu Rückfragen oder verzögerten Zahlungseingängen kommt.
Um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung Waren (Müritz) alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen darum, bei Überweisungen an die Stadt ausschließlich folgende Empfängerbezeichnung zu verwenden:
Stadt Waren (Müritz)
Diese Bezeichnung ist als offizieller Kontoinhabername bei den Banken hinterlegt und wird im Rahmen der Empfängerüberprüfung geprüft.
Die bekannten IBAN-Kontoverbindungen der Stadt Waren (Müritz) bleiben unverändert. Es erfolgt ausschließlich eine zusätzliche Überprüfung des Kontoinhabernamens durch die Bank.
Für Rückfragen steht die Stadtkasse der Stadt Waren (Müritz) gern zur Verfügung:
| Telefon: | 03991 177-210 |
| E-Mail: | stadtkasse@waren-mueritz.de |