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Warener Wochenblatt
Ausgabe 21/2023
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89

„Photovoltaik – Freiflächenanlage - Schwenzin 1“ der Stadt Waren (Müritz)

Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 4. Oktober 2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 89 „Photovoltaik – Freiflächenanlage -Schwenzin 1“ der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.

1.

Das Plangebiet befindet sich nordwestlich des Stadtgebietes der Stadt Waren (Müritz) und nördlich des Ortsteils Schwenzin. Es grenzt an die Landesstraße L 205 sowie an die Bahnlinie Waren (Müritz) - Malchow an. Das Plangebiet wird durch die Bahnlinie Waren (Müritz) – Malchow in zwei Teilgebiete geteilt.

Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 12 ha.

2.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

Planung eines sonstigen Sondergebiets -Gebiete für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Zweckbestimmung Photovoltaik – Freiflächenanlage - gem. § 11 Abs. 2 BauNVO

3.

Mit dem Investor, einer Gesellschaft aus der Kommunalwind Nord GmbH und dem Haupteigentümer, wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abgeschlossen.

4.

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden nach Vorliegen der ersten Planvarianten im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich „Photovoltaik – Freiflächenanlage – Schwenzin1“ durchgeführt.

5.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/) veröffentlicht wird.

Waren (Müritz), 16.10.2023
N. Möller
Bürgermeister