Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 4. Oktober 2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 89 „Photovoltaik – Freiflächenanlage -Schwenzin 1“ der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
| 1. | Das Plangebiet befindet sich nordwestlich des Stadtgebietes der Stadt Waren (Müritz) und nördlich des Ortsteils Schwenzin. Es grenzt an die Landesstraße L 205 sowie an die Bahnlinie Waren (Müritz) - Malchow an. Das Plangebiet wird durch die Bahnlinie Waren (Müritz) – Malchow in zwei Teilgebiete geteilt. | |
| Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 12 ha. | |
| 2. | Es werden folgende Planungsziele angestrebt: | |
| • | Planung eines sonstigen Sondergebiets -Gebiete für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Zweckbestimmung Photovoltaik – Freiflächenanlage - gem. § 11 Abs. 2 BauNVO |
| 3. | Mit dem Investor, einer Gesellschaft aus der Kommunalwind Nord GmbH und dem Haupteigentümer, wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abgeschlossen. | |
| 4. | Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden nach Vorliegen der ersten Planvarianten im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich „Photovoltaik – Freiflächenanlage – Schwenzin1“ durchgeführt. | |
| 5. | Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. | |
| Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/) veröffentlicht wird. | |