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Warener Wochenblatt
Ausgabe 22/2024
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Aufhebungssatzung über den Bebauungsplan Nr. 76 „Wohnbebauung Am Volksbad“

des Entwurfes der Aufhebungssatzung über den Bebauungsplan Nr. 76 „Wohnbebauung Am Volksbad“ der Stadt Waren (Müritz)

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 9. Oktober 2024 den Entwurf der Aufhebungssatzung über den Bebauungsplanes Nr. 76 „Wohnbebauung Am Volksbad“ der Stadt Waren (Müritz) mit dem Entwurf der Satzung sowie dem Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Aufhebungsgebiet befindet sich im westlichen Teil der Stadt Waren (Müritz), Gemarkung Waren, Flur 13 und umfasst die Flurstücke 64/3; 64/6 (Teilfläche); 65/9 (Teilfläche); 65/11 und 67/4 und wird durch die Straße Am Volksbad erschlossen.

Die Grenzen sind im Übersichtsplan gestrichelt dargestellt.

Der Bebauungsplan Nr. 76 „Wohnbebauung Am Volksbad“ wurde gem. 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt und ist am 29.07.2017 in Kraft getreten. Gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 a Abs. 4 BauGB gelten für die Aufhebung von Bebauungsplänen die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung. Daher wird auch das Aufhebungsverfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt, es wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Das Aufhebungsgebiet ist identisch mit dem Plangebiet des rechtskräftigen B-Planes Nr. 76.

Der gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der Aufhebungssatzung über den B-Planes Nr. 76 wird

vom 25. November 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025

auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/) sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de alternativ https://bplan.geodaten-mv.de für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen auch in der Stadt Waren (Müritz), im Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung, Zimmer 2.03, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz), während folgender Zeiten

Mo.

:

8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Di.

:

8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Mi.

:

8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Do.

:

8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Fr.

:

8.00 - 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht für die Dauer der Veröffentlichungsfrist öffentlich aus.

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch persönlich, telefonisch unter (03991) 177-611 oder per E-Mail planung-wifoe@waren-mueritz.de gestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen:

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können;
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen an folgende Adresse: planung-wifoe@waren-mueritz.de;
  • des Weiteren besteht die Möglichkeit Stellungnahme auch bei der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1 in 17192 Waren (Müritz) zur Niederschrift oder per Post an die Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) abzugeben;
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Waren (Müritz), 11.11.2024

N. Möller
Bürgermeister