Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 9. Oktober 2024 den Entwurf der Aufhebungssatzung über den Bebauungsplanes Nr. 76 „Wohnbebauung Am Volksbad“ der Stadt Waren (Müritz) mit dem Entwurf der Satzung sowie dem Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Aufhebungsgebiet befindet sich im westlichen Teil der Stadt Waren (Müritz), Gemarkung Waren, Flur 13 und umfasst die Flurstücke 64/3; 64/6 (Teilfläche); 65/9 (Teilfläche); 65/11 und 67/4 und wird durch die Straße Am Volksbad erschlossen.
Die Grenzen sind im Übersichtsplan gestrichelt dargestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 76 „Wohnbebauung Am Volksbad“ wurde gem. 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt und ist am 29.07.2017 in Kraft getreten. Gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 a Abs. 4 BauGB gelten für die Aufhebung von Bebauungsplänen die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung. Daher wird auch das Aufhebungsverfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt, es wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Das Aufhebungsgebiet ist identisch mit dem Plangebiet des rechtskräftigen B-Planes Nr. 76.
Der gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der Aufhebungssatzung über den B-Planes Nr. 76 wird
vom 25. November 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025
auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/) sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de alternativ https://bplan.geodaten-mv.de für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen auch in der Stadt Waren (Müritz), im Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung, Zimmer 2.03, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz), während folgender Zeiten
| Mo. | : | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
| Di. | : | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Mi. | : | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
| Do. | : | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
| Fr. | : | 8.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht für die Dauer der Veröffentlichungsfrist öffentlich aus.
Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch persönlich, telefonisch unter (03991) 177-611 oder per E-Mail planung-wifoe@waren-mueritz.de gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen:
Waren (Müritz), 11.11.2024