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Warener Wochenblatt
Ausgabe 22/2025
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Fischereischeinprüfung der Stadt Waren (Müritz)

Am Sonntag, den 14.12.2025, findet in Waren (Müritz) ein neuer Prüfungstermin zum Erwerb des Fischereischeins auf Lebenszeit statt.

Die Durchführung erfolgt im Jugendzentrum JOO, Zum Amtsbrink 16, 17192 Waren (Müritz).

Öffentliche Parkplätze befinden sich in der Nähe des Verwaltungszentrums,

Parkplatz Zum Amtsbrink 2.

Die genaue Uhrzeit der Prüfung entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz).

Verbindliche Anmeldungen für die Fischereischeinprüfung sind spätestens bis zum 05.12.2025 per Formblatt (Anmeldeformular zur Fischereischeinprüfung) per E-Mail an gewerbe@waren-mueritz.de oder schriftlich einzureichen. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.

Das Formblatt finden Sie auf ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz).

Hinweise zur Fischereischeinprüfung

1.

Die Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung obliegt jedem Prüfungsteilnehmer selbst. Die Teilnahme an Vorbereitungskursen ist ebenso möglich, wie das Selbststudium (z. B. unter www.fs-pruefungstest.m-v.de ).

2.

Prüfungsteilnehmer aus anderen Bundesländern werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Anerkennung der Fischereischeinprüfung des Landes M-V in anderen Bundesländern von den dortigen fischereirechtlichen Vorschriften abhängig ist.

3.

Die Prüfungsteilnehmer haben sich nach § 2 Abs. 2 Satz 1 FSchPrVO spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde, bei der sie die Prüfung ablegen wollen, zur Prüfung anzumelden.

4.

Die Prüfungsfragebögen können im Anschluss an die Prüfung oder später ausgewertet werden. Hierüber entscheidet die Prüfungsbehörde.

5.

Gemäß Tarifstelle 304.3.1. der Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (KostLEVO M-V) vom 12. September 2005 (GVOBl. M-V S. 459) werden für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung und Erteilung eines Zeugnisses oder eines Bescheides über das Nichtbestehen nach § 4 der Fischereischeinprüfungsverordnung-FschPrVO, Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 Euro für Teilnehmer unter 18 Jahre und 25,00 Euro für Teilnehmer über 18 Jahre erhoben.

6.

die Wiederholung der Prüfung ist beliebig oft möglich und bedarf jedes Mal einer erneuten Anmeldung.

7.

Mit der Anmeldung zur Fischereischeinprüfung entsteht bereits die Gebührenschuld, unabhängig von der Prüfungsteilnahme.