Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Waren (Müritz) zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3 a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
| Die Bilanzsumme beträgt | 188.648.875,77 € |
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt | 2.280.768,88 € |
| Das Jahresergebnis 2022 beträgt | 2.280.768,88 € |
| Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Finanzmittelüberschuss aus von | 2.667.349,62 €. |
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 der Stadtvertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2022 der Stadt Waren (Müritz) festzustellen und zu beschließen.
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Stadt Waren (Müritz).
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Waren (Müritz) uneingeschränkte Entlastung.
Bekanntgemacht durch Veröffentlichung im Warener Wochenblatt am 23.12.2023 und auf der Homepage: http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/ am 07.12.2023.
Waren (Müritz), 07.12.2023