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Warener Wochenblatt
Ausgabe 24/2024
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Aus der Stadt und den Ortsteilen - Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Waren (Müritz) und Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Waren (Müritz) zum 31. Dezember 2023 gemäß § 3 a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2023 beträgt

Das Jahresergebnis 2023 beträgt

Die Finanzrechnung weist für 2023 einen Finanzmittelüberschuss aus von

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 der Stadtvertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2023 der Stadt Waren (Müritz) festzustellen und zu beschließen.

Beschlussfassung vom 04.12.2024

1.

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Stadt Waren (Müritz).

2.

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2023 der Stadt Waren (Müritz) uneingeschränkte Entlastung.

Bekanntmachungsvermerk:

Bekanntgemacht durch Veröffentlichung im Warener Wochenblatt am 21.12.2024 und auf der Homepage: http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/ am 10.12.2024.

Waren (Müritz), 09.12.2024

M. Mahnke
1. Stellvertreter des Bürgermeisters