Die Stadtvertretung hat die Anlagerichtlinie der Stadt Waren (Müritz) am 04.12.2024 beschlossen.
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 04. Dezember 2024 und erfolgter Anzeige gemäß § 56 Absatz 2 Satz 5 KV M-V am 06. Dezember 2024 wird durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde erklärt, dass eine Vereinbarkeit mit den Grundsätzen einer Geldanlage gemäß § 56 Absatz 2 Sätze 2 und 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und mit den diese konkretisierenden Anforderungen nach § 19a Absatz 2 und 3 GemKVO-Doppik und Abschnitt II Nummer 1 GemHVO-GemKVO-DoppVV besteht.
Bekanntmachungsvermerk:
Bekanntgemacht durch Veröffentlichung im Warener Wochenblatt am 21.12.2024 und auf der Homepage: http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/
am 10.12.2024.
Waren (Müritz), 09.12.2024