Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Waren (Müritz) zum 31. Dezember 2024 gemäß § 3 a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Zusatz erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
| Die Bilanzsumme beträgt | 196.442.423,48 € |
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2024 beträgt | 936.079,32 € |
| Das Jahresergebnis 2024 beträgt | 936.079,32 € |
| Die Finanzrechnung weist für 2024 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von | -503.012,57 €. |
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 der Stadtvertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2024 der Stadt Waren (Müritz) festzustellen und zu beschließen.
| 1. | Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt Waren (Müritz). |
| 2. | Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2024 der Stadt Waren (Müritz) uneingeschränkte Entlastung. |
Bekanntgemacht durch Veröffentlichung im Warener Wochenblatt am 20.12.2025 und auf der Homepage: http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/ am 05.12.2025.
Waren (Müritz), 04.12.2025