Anlage 1
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der derzeit gültigen Fassung, wird die nachstehende Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
| 1. | Name der Straße: Waupackring | ||
| 2. | Lagebezeichnung: Bebauungsplan Nr. 24A „Papenberg 2. Baustufe, im Lageplan dargestellte Fläche mit der Ziffer 1 | ||
| 3. | Festsetzung: | ||
| 3.1. | Klassifizierung: Die Straße wird als Gemeindestraße gemäß § 3 S.1 Nr.3 StrWG-MV eingestuft. Flächen, die für den Fuß- und Fahrradverkehr zu dienen bestimmt sind, werden gemäß § 3 S. 1 Nr. 4 StrWG-MV als sonstige öffentliche Straßen eingestuft. | |
| 3.2. | Träger der Straßenbaulast: Stadt Waren (Müritz) | |
| 3.3. | Widmungsbeschränkung: Die im Bebauungsplan Nr. 24A mit der Bezeichnung FW und RW versehenen Flächen, sind ausschließlich dem Fuß- und Fahrradverkehr oder nur dem Fußverkehr vorenthalten. Hierbei handelt es sich um: | |
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| - | den Fußgänger- und Radweg von der Straße Feißneckblick zur Straße Waupackring, |
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| - | den Fußgänger- und Radweg von der Straße Federower Weg zur Straße Waupackring, |
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| - | den Fußgängerweg innerhalb der Straße Waupackring. |
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Diese Widmung tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Der Widmungstext und der Lageplan liegen einen Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsicht bei der Stadt Waren (Müritz), im Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung, Zum Amtsbrink 1, Zimmer 2.27 zu folgenden Sprechzeiten aus:
| Mo. | 8.30 - 12.00 Uhr |
| Di. | 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Mi. | 8.30 - 12.00 Uhr |
| Do. | 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
| Fr. | 8.30 - 12.00 Uhr |
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) einzulegen.
Waren (Müritz), den 11.12.2025