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Warener Wochenblatt
Ausgabe 4/2026
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Merkblatt Kurabgabe für Übernachtungsgäste ab 01.04.2026

Sehr geehrte Vermieterinnen, sehr geehrte Vermieter,

für den Umgang mit der Kurabgabe haben wir einige wichtige Hinweise für Sie:

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Lesen Sie sich die Kurabgabensatzung gründlich durch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Stadt Waren (Müritz).

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Bitte legen Sie die Satzung sichtbar in Ihrem Ferienquartier aus.

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Für jeden gewerblich angemeldeten Quartiergeber über 8 Betten gilt, dass die zur Erhebung der Kurabgaben erforderlichen Daten über das elektronisch Meldescheinverfahren AVS an die Stadt Waren (Müritz) zu übermitteln sind.

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Die Kurabgabe beträgt für ab 01.04.2026 für Übernachtungsgäste pro Person und Übernachtung:

vom 1. April bis zum 31. Oktober

2,50 €

(inkl. 0,50 € Mobilitätsangebote)

vom 1. November bis zum 31. März

2,00 €

(inkl. 0,20 € Mobilitätsangebote)

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Die Jahreskurabgabe beträgt 60,00 Euro. Maßstab für die Berechnung ist der Abgabesatz (30 Tage) der Hauptsaison ohne Mobilitätsangebot.

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Mitreisende Kinder bis 15 Jahre sind befreit. Bitte immer die Anzahl eintragen. Ab 16 Jahre müssen sie den vollen Satz bezahlen und werden als Erwachsene eingetragen.

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Für das Zahlungsverfahren sind die von der Stadt Waren (Müritz) bereitgestellten Meldescheine zu verwenden. Bitte rechtzeitig vor Anreise des 1. Gastes abholen!

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Bitte füllen Sie den Meldeschein bei Anreise aus und kassieren den errechneten Kurbeitrag. Achten Sie gewissenhaft auf das vollständige und lesbare Ausfüllen des Meldescheins.

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Wenn Sie einen Meldeschein vor Anreise des Gastes ausgefüllt haben, der Gast aber nicht anreist, geben Sie diesen unbedingt als „ungültig“ zurück. Es darf kein Meldeschein vernichtet werden. Alle erhaltenen Meldeschein sind lückenlos zurückzugeben.

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Gästekarten sind auszufüllen und dürfen nicht unausgefüllt dem Gast überreicht werden. (Kontrollen werden durchgeführt)

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Sollte der Tatbestand einer Befreiung (z. B. Dienstreise oder Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und deren Begleitperson, sofern dies im Schwerbehindertenausweis mit einem „B“ für ständige Begleitung gekennzeichnet ist) zutreffen, lassen Sie sich dieses vom Gast nachweisen und vermerken es auf dem Meldeschein. Stichproben mit vorgehaltenen Nachweisen werden regelmäßig durchgeführt.

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Die Belege der Meldescheine werden wie folgt aufgeteilt: Original für den Vermieter, erste Durchschrift für die Stadt Waren (Müritz), die zweite Durchschrift erhält der Gast als Zahlungsbeleg.

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Berechnungsgrundlage für die Kurabgabe ist die Anzahl der Übernachtungen.

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Die Abrechnung der Kurabgabe erfolgt bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Stadt Waren (Müritz). Nach Abstimmung kann ein gesondertes Abrechnungsverfahren vereinbart werden.

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Zum Jahresende sind alle übrig gebliebenen Meldescheine zurückzugeben, sowohl nicht verwendete und auch eventuell erhaltene Fehldrucke. Es darf kein Meldeschein abhandenkommen, da diese nummeriert sind. Für jeden nicht zurückgegebenen Meldeschein werden dem Vermieter 30,00 € in Rechnung gestellt.

Ihre Ansprechpartnerinnen sind:

Stadt Waren (Müritz) Amt für Finanzen

Telefon:

03991-177-208 Frau Stanislaus

Telefon:

03991-177-207

e-Mail:

kurabgabe@waren-mueritz.de