Aufgrund des § 45 LV. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 01.02.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entschedungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 41.341.572 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 42.380.654 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 37,085.971 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 41.618.507 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -4.532.536 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 7.793.325 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 7.793.325 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR | ||
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 7.960.000 EUR
Kassenkredite werden in Höhe von 1.700.000 € festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 280 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 320 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Steilen beträgt 198,3268 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 6.503.667 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 20.422.515 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 122.329.203,50 EUR |
Waren (Müritz), den 21.02.2023
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 20.02.2023 (eMail-Eingang) wie folgt bekanntgegeben worden:
„Gemäß § 54 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V. S. 467) genehmige ich den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 7.960.000 EUR.“
(in Worten: sieben Millionen neunhundertsechzigtausend Euro)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/ Amt für Finanzen veröffentlicht.