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Warener Wochenblatt
Ausgabe 5/2023
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Mitteilung aus dem Rathaus

Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 24. Februar 2023 auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), unter der Rubrik „Bekanntmachungen“: https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/

3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Waren (Müritz) vom 19. Dezember 2013

Auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und § 50 Abs. 4 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG- MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221,299) in Verbindung mit den §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) am 1. Februar 2023 folgende 3. Änderungssatzung erlassen.

1.

§ 4 Satz 2 wird folgendermaßen neu gefasst:

Der jährliche Gebührensatz, je Frontmeter, beträgt:

a)

in der Reinigungsklasse 1

b)

in der Reinigungsklasse 2

c)

in der Reinigungsklasse 3

d)

in der Reinigungsklasse 4

1.

Diese 3. Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 1. März 2023 in Kraft.

Waren (Müritz), 22.02.2023

N. Möller
Bürgermeister

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund derselben erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Ein Verstoß ist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergeben soll, gegenüber der Stadt Waren (Müritz), Der Bürgermeister, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) geltend zu machen.

Waren (Müritz), 22.02.2023

N. Möller
Bürgermeister