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Warener Wochenblatt
Ausgabe 5/2025
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Bekanntmachung der Stadt Waren (Müritz) zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Waren (Müritz)

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan für Stadt Waren (Müritz) gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (vom 21.02.2025)

Die Stadt Waren (Müritz) hat als zuständige Behörde (gemäß § 6 Absatz 1 Immissionsschutz­zuständigkeitsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern) einen Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Waren (Müritz) erstellt.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225,340) geändert worden ist, in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG, welche in den Jahren 2005 und 2006 im deutschen Recht in den Paragraphen 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie in der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) verankert wurde. Danach müssen die zuständigen Behörden einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Verpflichtend zu untersuchen sind alle Straßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.

Weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz noch in der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden konkrete Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. „Um die Gesundheit zu schützen, sollte ein Mittelungspegel von 65 dB(A) am Tage und 55 dB(A) in der Nacht nicht überschritten werden.“ (UBA, 2022a).

Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung wurden gemäß § 47c BImSchG unter Berücksichtigung der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Lärmkarten erarbeitet. Im Ergebnis der Lärmkartierung zeigt sich, dass die Prüfwerte an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet überschritten werden. Bezogen auf die Straßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr sind ganztags 1.522 Einwohner und nachts 1.438 Einwohner von einer Überschreitung der Prüfwerte betroffen. Betroffenheitsschwerpunkt bildet die Ortsdurchfahrt im Zuge der B 192 (Röbeler Chaussee / Mozartstraße / Schweriner Damm / Strelitzer Straße). Darüber hinaus gibt es Betroffenheiten im mitbetrachteten Ergänzungsnetz. (Warenshöfer Weg, Falkenhäger Weg, Karl-Marx-Straße, Springer Straße, Gievitzer Straße, Teterower Straße, Schwenziner Straße).

Mit dieser Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfes und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert.

Die Auslegungsfrist des Planentwurfes beginnt am 21.02.2025 und endet am 21.03.2025.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist im Internet auf den Seiten der Stadt Waren (Müritz) unter http://www.waren-mueritz.de/de/unsere-stadt-waren-mueritz/planungs-und-entwicklungskonzepte/laermaktionsplan/

einsehbar.

Der Entwurf liegt außerdem für die Dauer der Auslegungsfrist im Dienstgebäude der Stadt Waren (Müritz) unter folgender Adresse aus:

Stadt Waren (Müritz)

Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz)

Raum 2.11

zu den Sprechzeiten:

Mo.

08:30 - 12:00 Uhr

Di.

08:30 - 12:00 Uhr & 13:30 - 17:30 Uhr

Mi.

08:30 - 12:00 Uhr

Do.

08:30 - 12:00 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr

Fr.

08:30 - 12:00 Uhr

Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Waren (Müritz) können an die folgende Adresse eingesendet werden:

Stadt Waren (Müritz)

SG Umwelt/Forsten/Friedhof

Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz)

bzw.

umwelt-forsten@waren-mueritz.de

Die Anregungen; Vorschläge oder Einwendungen fließen in die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans für die Stadt Waren (Müritz) ein. Der endgültige Plan wird nach Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertig gestellt. Die Endfassung des Lärmaktionsplans für die Stadt Waren (Müritz) wird danach erneut im Internet veröffentlicht.

Auch im Nachgang können weitere Hinweise zu Lärmproblemen im Amtsgebiet mit Bezug zum Lärmaktionsplan natürlich gerne an die Stadtverwaltung übermittelt werden.

N. Möller
Bürgermeister