Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 24. Februar 2026 den Entwurf der Teilaufhebungssatzung über den Bebauungsplan Nr. 7 „Kietzbereich“ der Stadt Waren (Müritz) mit dem Entwurf der Satzung sowie dem Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Aufhebungsgebiet grenzt unmittelbar westlich an den historischen Stadtkern von Waren (Müritz) und umfasst teilweise die Flurstücke 3/3, 3/4, 5/20 und 5/21 der Flur 4 sowie 1/21, 1/22, 1/28, 1/34 und 1/48 der Flur 63. Das Gebiet wird gegenwärtig als Hafen „Steinmole“ mit den angrenzenden Land- und Wasserflächen genutzt.
Die Grenzen sind im Lageplan gestrichelt dargestellt.
Gem. § 1 Abs. 8 BauGB gelten die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen auch für die Aufhebung. Das Verfahren zur Einleitung der Aufhebungssatzung wurde gem. § 8 BauGB mit dem Aufstellungsbeschluss durch die Stadtvertretung am 30.04.2025 eingeleitet. Der Beschluss wurde im Warener Wochenblatt am 24.05.2025 bekannt gemacht.
Das Verfahren zur Aufhebung soll nach § 13 a Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Hier ist geregelt, dass die Abs. 1-3 dieses Paragraphen auch für die Aufhebung eines Bebauungsplanes gelten.
Gem. § 13 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf das Plangebiet und die Nachbargebiete.
auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/) sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de alternativ https://bplan.geodaten-mv.de für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen auch in der Stadt Waren (Müritz), im Amt für Bau, Umwelt und Stadtplanung, Zimmer 2.03, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz), während folgender Zeiten
| Mo.: | 8.30 - 12.00 Uhr |
| Di.: | 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Mi.: | 8.30 - 12.00 Uhr |
| Do.: | 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr |
| Fr.: | 8.30 - 12.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht für die Dauer der Veröffentlichungsfrist öffentlich aus.
Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch persönlich, telefonisch unter (03991) 177-612 oder per E-Mail stadtplanung@waren-mueritz.de gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen:
| • | dass Stellungnahmen während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können; |
| • | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen an folgende Adresse: stadtplanung@waren-mueritz.de; |
| • | des Weiteren besteht die Möglichkeit Stellungnahme auch bei der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1 in 17192 Waren (Müritz) zur Niederschrift oder per Post an die Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) abzugeben; |
| • | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. |
Waren (Müritz), 03.03.2026