Was müssen Sie bei der Veränderung Ihres Hauses oder Nebenanlagen, wie Carport, aber auch bei der Errichtung von Stellplätzen oder von Photovoltaikanlagen beachten?
Grundsätzlich gilt, wer sich im Bereich der Erhaltungssatzung der Stadt Waren (Müritz) befindet, benötigt bei Abbruch, Änderung oder Nutzungsänderung sowie vor der Errichtung baulicher Anlagen eine Genehmigung durch die Stadt Waren (Müritz).
Bauliche Anlagen sind nach der Landesbauordnung M-V mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch ihre eigene Schwere auf dem Boden ruht oder überwiegend ortsfest benutzt wird. So sind auch Aufschüttungen, Abgrabungen, Lagerplätze, Stellplätze, Gerüste und Werbeanlagen bauliche Anlagen.
Durch die Erhaltungssatzung, die bereits seit 1991 besteht, nutzt die Stadt Waren (Müritz) die Möglichkeit, auf bestimmt Gebiete einzuwirken, um die städtebauliche Eigenart und seine städtebauliche Gestalt zu erhalten. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber ausdrücklich so vorgesehen. Daher sind zum Beispiel Carports, Stellplätze und Photovoltaikanlagen in diesen Gebieten genehmigen zu lassen.
Innerhalb des Gebietes der Erhaltungssatzung befinden sich zwei Teilgebiete, die durch Baugestaltungssatzungen (Innenstadt und Siedlungsgebiet Waren-West) zusätzliche charakteristische Erscheinungsformen festschreiben. Hier sind u.a. Dachformen, Dacheindeckungen, Fassadenmaterial festgesetzt. Die Baugestaltungssatzungen können auf der Stadt Waren (Müritz) Seite unter Bürgerservice - Ortsrecht - Satzungen- Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung eingesehen werden.
So sind im Bereich der Innenstadt nur nicht glänzende Dachziegel und Dachsteine in Rottönen zulässig. Photovoltaikanlagen sind dadurch straßenseitig nur als rote Photovoltaikdachziegel umsetzbar.
Weiterhin befindet sich im Bereich der Erhaltungssatzung deckungsgleich die Werbesatzung.
Auch hier wurden Festlegungen getroffen, um die (auch die baugenehmigungsfreien) Werbung durch festgesetzte Regelungen zu steuern. So soll die Werbeanlage auf die Stadtgestalt abgestimmt sein und überdimensionale Werbung und grellbunte Leuchtreklame vermieden werden.
Fazit: Bauliche Anlagen innerhalb der Erhaltungssatzung sind durch Beantragung bei der Stadt Waren (Müritz) gem. § 172 BauGB genehmigen zu lassen. Das Formular ist auf der Seite der Stadt Waren (Müritz), Bürgerservice, Formular: Bauantrag-nach-173-BauGB zu finden, liegt ebenfalls im Bürgerbüro zur Abholung bereit.
Für Rückfragen steht Ihnen die Verwaltung unter 03991-177617 zur Verfügung.