Auf einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung am 21.02.2024 hat der Geschäftsstellenleiter des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte (RPV MS), Herr von Kaufmann und der Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz), Herr Möller über den Vorentwurf zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte, bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen, informiert. Gem. des Vorentwurfs ist die Stadt Waren (Müritz) direkt mit einer Potenzialfläche, vor dem Schmachthagener Wald durch die Potenzialfläche Nr. 76 Waren-O, betroffen. Zudem befindet sich angrenzend auf dem Gemeindegebiet Torgelow am See die Potenzialfläche Nr. 75 Torgelow a.S..
Zurzeit erfolgt eine erste Beteiligung der Kommunen und Behörden. Hier geht es vorrangig darum, dass Informationen eingeholt werden zu beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen, die für diesen Vorentwurf bedeutsam sein könnten. Trotz aller Diskussionen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahrensschritt um eine Prüfung der Potenzialflächen in einem Vorentwurf handelt und dieser noch ergebnisoffen und nicht abschließend ist. Während der Informationsveranstaltung ging es auch um die Fragen, in welcher Form und Frist sich die Bürgerinnen und Bürger zu diesem Vorentwurf äußern können. Mit diesem Informationsschreiben möchte die Stadt Waren (Müritz) allgemeine Hinweise zum Planverfahren geben. Zuständig für das Verfahren, zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen, ist der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte, vertreten durch deren Geschäftsstelle. Beschlüsse hierzu werden durch die Verbandsversammlung des RPV MS gefasst. In dieser Phase des Verfahrens ist eigentlich noch keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Der Bürgermeister hat sich jedoch entschlossen, die Öffentlichkeit über dieses wichtige Thema zu informieren. Nach derzeitigem Zeitplan soll im Januar 2025 bis März 2025 eine öffentliche Auslegung des Entwurfs durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Auslegung haben dann die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich zum erarbeiteten Entwurf zu äußern. Die Unterlagen des Vorentwurfs können auch im Internet unter der Seite: https://www.region-seenplatte.de eingesehen werden. Bisher in der Stadt Waren (Müritz) eingegangene Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern werden daher zuständigkeitshalber an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 121 in 17033 Neubrandenburg weitergeleitet.