Die öffentliche Ausschreibung vom 23.02.2026 wurde aufgrund eines Formfehlers aufgehoben!
1. Änderung
Die Stadt Waren (Müritz) schreibt ein Gewerbegrundstück in Waren (Müritz) im I. Bauabschnitt „Gewerbepark Rothegrund“, gelegen an der Teterower Straße/B108, öffentlich aus.
Verkauft wird das bebaute Flurstück 21/27, Flur 20, Gemarkung Waren, mit einer Größe von ca. 2.710 m² und einem darauf befindlichen Lager- und/oder Abstellgebäude (s. Lageplan)
Das Mindestgebot beträgt: 190.000,00 €
zzgl. Nebenkosten, wie Notar- und Grundbuchkosten sowie Grunderwerbssteuer. Das zur Ermittlung des Kaufpreises beauftragte Verkehrswertgutachten kann auf Antrag eingesehen werden. Die Vergabe erfolgt nach Höchstgebot.
Das Objekt wird derzeit teilweise von der Diakonie als Sozialträger angemietet und genutzt. Nach Rücksprache mit der Diakonie ist die Lagerfläche unverzichtbar, weshalb bei vollständiger Eigennutzung eine Ausweichfläche anzubieten wäre und der Mietvertrag übergangsweise vom Käufer übernommen wird. Das Objekt ist baulasten- und altlastenfrei.
Voraussetzung für einen Verkauf ist die durch Positivliste des Landes M-V zwingend zu erbringenden förderfähigen Dienstleistungen sowie die Sicherstellung von Dauerarbeitsplätzen.
Ihre aussagefähige Bewerbung mit Darstellung Ihres Bau- und Investitionsvorhabens einschließlich zu schaffender Dauerarbeitsplätze richten Sie bitte an die
Stadt Waren (Müritz)
Amt für Finanzen
SG Grundstücks- und Gebäudemanagement
Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz).
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb besteht nicht. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen postalisch mitgeteilt. Rückfragen richten Sie bitte telefonisch an: 03991-177-190, oder per E-Mail: liegenschaften@waren-mueritz.de.
Die Bewerber erklären sich mit Abgabe ihrer Grundstücksbewerbung an die Stadt Waren (Müritz) zu folgender Regelung bereit: Die Bewerber zahlen einen Preis von 1 % des zu erwartenden Grundstückskaufpreises, wenn sie den notariellen Grundstückskaufvertrag nicht nach Zuschlagserteilung abschließen und zurücktreten.
Die Bewerbungsfrist beginnt am 17.03.2026 und endet am 20.04.2026.
Waren (Müritz), den 16.03.2026
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Positivliste
Anlage 3: Ausschlussliste
| 2..7. | Ausschluss von der Förderung |
| 2.7.1. | Ausschluss von der Förderung |
Von der Förderung sind insbesondere Unternehmen ausgeschlossen, deren Haupttätigkeit in folgende Abschnitte und Abteilungen der WZ 2025 fällt (Liste nicht förderfähiger Wirtschaftszweige):
| A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
| B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
| C 24 | Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit „Stahlindustrie“ (gemäß Artikel 13 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 43 AGVO) |
| D | Energieversorgung |
| E | Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (außer 38.21 und 39) |
| F | Baugewerbe |
| G | Handel (außer 46.2 bis 46.6 sowie 46.8 und 46.9) |
| H | Verkehr (vgl. auch Artikel 13 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 45 AGVO) und Lagerei (außer 49.34 sofern sie ausschließlich touristischen Zwecken dienen, und 52.25) |
| I 55.4 | Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen |
| I 56 | Gastronomie (außer in Kombination mit I 55 – Beherbergung, wobei mit den eigenen Beherbergungsgästen mindestens 25 % der Umsätze erzielt werden müssen) |
| J | Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten (außer 58.1, 58.2, 59.11, 59.12 und 59.2) |
| K 61 | Telekommunikation |
| L | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
| M | Grundstücks- und Wohnungswesen |
| N | Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (außer 71, 72 und 73) |
| O | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 51 |
| P | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung |
| Q | Erziehung und Unterricht |
| R | Gesundheits- und Sozialwesen |
| S | Kunst, Sport und Erholung (außer 93.2 soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen) |
| T | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (außer 96.23 soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen) |
| U | Private Haushalte mit Haushaltspersonal sowie Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt |
| V | Exterritoriale Organisationen und Körperschaften |
| 2.7.2 | Einschränkungen der Förderung |
(1) Die Förderung aufgrund beihilferechtlicher Regelungen ist eingeschränkt für den Bereich „Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur“.52 53
(2) Die Förderung von Investitionsvorhaben im Schiffbausektor54 ist grundsätzlich möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Investitionsvorhaben in Werften für Neubau, Umbau und Reparatur der in Nummer 12 Buchstabe d der früheren Rahmenbestimmungen über Beihilfen für den Schiffbau aufgeführten Arten von Handelsschiffen mit Eigenantrieb einzeln bei der EU-Kommission auf Grundlage der Regionalbeihilfeleitlinien angemeldet werden müssen.
| 51 | Umfasst nicht die Rüstungsindustrie, die im Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe) verortet ist. | |
| 52 | Ausgeschlossen sind Beihilfen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, | |
| a) | wenn sich der Beihilfebetrag nach dem Preis oder der Menge der bei Primärerzeugern erworbenen oder von den betreffenden Unternehmen vermarkteten Erzeugnisse richtet; |
| b) | wenn die Beihilfe an die Bedingung geknüpft ist, dass sie ganz oder teilweise an die Primärerzeuger weitergegeben wird (vgl. Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe c AGVO). Siehe auch Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor (insbesondere Abschnitt 1.1.1.3) aus dem Jahr 2022. |
| 53 | Vgl. hierzu Verordnung (EU) Nr. 2022/2473 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Gruppenfreistellungsverordnung für den Fischerei- und Aquakultursektor) (ABl. L 327 vom 21.12.2022, S. 82). | |
| 54 | Vgl. ABl. C 364 vom 14.12.2011, S. 9. | |
| Anhang 4 | Positivliste und bedingte Positivliste |
| Anhang 4.1 | Positivliste |
| Lfd. Nr. | WZ 20081 Code | WZ 2008 Bezeichnung |
| 1 | 10 | Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (außer 10.1 und 10.71) |
| 2 | 11 | Getränkeherstellung |
| 3 | 13 | Herstellung von Textilien |
| 4 | 14 | Herstellung von Bekleidung |
| 5 | 15 | Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen |
| 6 | 16 | Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) |
| 7 | 17 | Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus |
| 8 | 20 | Herstellung von chemischen Erzeugnissen |
| 9 | 21 | Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen |
| 10 | 22 | Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren |
| 11 | 23 | Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden |
| 12 | 24 | Metallerzeugung und Bearbeitung, soweit nicht nach Artikel 13 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 43 AGVO ausgeschlossen |
| 13 | 25 | Herstellung von Metallerzeugnissen (außer 25.4) |
| 14 | 26 | Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen |
| 15 | 27 | Herstellung von elektrischen Ausrüstungen |
| 16 | 28 | Maschinenbau |
| 17 | 29 | Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen |
| 18 | 30 | Sonstiger Fahrzeugbau (außer 30.4) |
| 19 | 31 | Herstellung von Möbeln |
| 20 | 32 | Herstellung von sonstigen Waren |
| 21 | 38.3 | Rückgewinnung |
| 22 | 39 | Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung |
| 23 | 55 | Beherbergung |
| 24 | 58.2 | Verlegen von Software |
| 25 | 62 | Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie |
| 26 | 63 | Informationsdienstleistungen |
| 27 | 72 | Forschung und Entwicklung, wenn überwiegend FuE-Leistungen für die Wirtschaft erbracht werden |
| 28 | 93.2 | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und Erholung, soweit sie überwiegend dem Tourismus zugutekommen |
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1 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008.
| Anhang 4.2 | Bedingte Positivliste |
| Lfd. Nr. | WZ 2008 Code | WZ 2008 Bezeichnung |
| 1 | 18 | Herstellung von Druckerzeugnissen |
| 2 | 33 | Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen |
| 3 | 46 | Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) (außer 46.1) |
| 4 | 52.29.9 | Erbringung von Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g./anderweitig nicht genannt |
| 5 | 59 | Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Tonstudios und Verlegen von Musik (außer 59.14) |
| 6 | 70.1 | Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben |
| 7 | 71 | Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung (außer 71.11) |
| 8 | 73 | Werbung und Marktforschung |