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Warener Wochenblatt
Ausgabe 8/2025
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Stellungnahme zum Entwurf des Tourismusgesetzes Mecklenburg-Vorpommern von der Waren Müritz Hotelgemeinschaft e.V. und vom Warener Innenstadt e.V.

Das angekündigte Tourismusgesetz vom Land Mecklenburg-Vorpommern wird von den touristischen Unternehmen der Stadt Waren (Müritz) seit langer Zeit mit Spannung erwartet, da wir unsere Stadt als touristisches Zentrum in der Mecklenburgischen Seenplatte verstehen. Umso wichtiger ist es uns, als Unternehmen, die vom Tourismus leben, wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Erhöhung der Kurabgabe (zukünftige Gästeabgabe) im Jahr 2023 auf 2,70 € in der Hauptsaison - und die Berechnung sowohl für den Anreise- als auch für den Abreisetag - bedeuten für unsere städtischen Gäste schon eine erhebliche Mehrbelastung und erfordert von den Beherbergungsstätten ein enormes Feingefühl, diese Abgabe als angemessen dem Gast näher zu bringen. Diese Gebühr rechtfertigen wir momentan schon mit touristischen Leistungen wie z.B.: dem Müritz-Nationalparkbus, dem Regionalbus, den gepflegten Parkanlagen und einem Radwegenetz. Was uns nicht gelingen wird, ist eine weitere, nun mehr Tourismusabgabe mit denselben Argumenten zu rechtfertigen. Ganz abgesehen davon, dass Sie damit in erheblichen Maßen in die Selbstbestimmung der Kommunen eindringen, stellt sich uns als Touristiker die Frage nach einer weiteren Rechtfertigung, die sich uns leider mit Ihrem Gesetzesentwurf nicht gänzlich erschließt. An dieser Stelle möchten wir einfügen, dass wir uns eine rechtliche Prüfung vorbehalten, ob die Bereitschaft zur Tourismusabgabe im direkten Zusammenhang mit dem Prädikat der Stadt Waren (Müritz) stehen kann oder ob sich hierbei um eine erpresserische Maßnahme handelt ohne gesetzliche Untermauerung. Der Umkehrschluss ist, dass alle Unternehmen, nach Ihrer aufgeführten Abgabepflicht (alle natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften und Erwerbsgesellschaften, die in der prädikatisierten Gemeinde einen Standort haben und aus dem Tourismus einen Nutzen ziehen) - also in Waren (Müritz) nahezu alle Unternehmen - diese Steuer durch ihre Umsätze bestreiten müssen. Das hätte zur Folge, dass Investitionen zur Instandhaltung oder Neuerungen ins Hintertreffen geraten oder ganz ausbleiben. Gerade in der Hotel- und Gastronomiebranche sind Neuerungen und innovative Anpassungen wichtig, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Zudem kämpft der Warener Innenstadt e.V. seit vielen Jahren darum, die kleine, aber sehr schöne Innenstadt zu beleben und am Leben zu erhalten. Neue innovative Unternehmen anzulocken und unser Angebot zu bereichern, ob mit einer weiteren Unterkunft oder mit einer Ladenpachtung, halten wir mit einer weiteren Besteuerung im Namen des Tourismus für kontraproduktiv. Es werden eben entweder Kürzungen in den oben genannten Investitionen folgen oder die Umlage auf den Gast, was zu weiteren Preissteigerungen in der Branche führt. Junge Menschen, die sich eventuell für ein eigenes Business entschieden hätten, werden diesen Schritt in unserer Stadt eventuell gar nicht gehen - womit wir beim Thema Wettbewerbsnachteil sind. Nach unserem Verständnis - so wahrgenommen in Ihrem Gesetzesentwurf - werden nicht prädikatisierte Gemeinde und deren Unternehmen nicht zu der von Ihnen angestrebten Tourismusabgabe herangezogen, obwohl diese mittelbar oder unmittelbar vom Tourismus profitieren. Das halten wir im doppelten Maße für extrem ungerecht, da in diesen Gemeinden dann sehr wahrscheinlich auch keine Gästeabgabe (alt: Kurabgabe) erhoben wird. Einen weiteren Gedankenanstoß möchten wir hier noch vermitteln. Die Corona-Jahre liegen noch nicht so weit zurück und diese haben sowohl den Einzelhandel als auch die Hotellerie und Gastronomie folgenschwer geschwächt. Zwangsschließungen führten zum Sterben der Unternehmen. Die Unternehmen, die in diesen Bereichen überlebten, wurden in den Jahren 2020 bis 2022 stark gebeutelt. Die sogenannten „Soforthilfen“, die das Land Mecklenburg-Vorpommern im März und April 2020 ausgezahlt hatte, haben die betroffenen Unternehmen im letzten Jahr fast flächendeckend wieder zurückzahlen müssen. Selbstredend haben Unternehmen ohne großen finanziellen Background sich über Bankkredite zusätzlich verschuldet, um diese wahnsinnig unsichere Zeit zu überstehen- viele Unternehmen auch über mehrere Jahrzehnte. Die Mehrbelastung genau derselben Unternehmen durch immense Preissteigerungen bei Nebenkosten und im Rohstoffbereich trägt zu weiteren Preissteigerungen im touristischen Sektor bei und sollte von der Landesregierung in Betracht gezogen werden.

Wir sind der Auffassung, dass Ihr Gesetzesentwurf in § 11, Absatz 1-3 nach obengenannten Gesichtspunkten unangemessen ist, denn weder der Einzelhandel noch die Beherbergung oder Gastronomie brauchen eine weitere Besteuerung und zusätzliche Planungsunsicherheiten nach den sehr turbulenten Jahren zuvor. Planungsunsicherheit auch deswegen, weil aus Ihrem Entwurf nicht zu erkennen ist, auf welche Mehrbelastung sich die Unternehmen einstellen müssen. Aus Ihrem Gesetzesentwurf geht zwar hervor, dass diese Besteuerung abhängig ist vom Jahresumsatz, aber nicht in welchem Maße. Zusammenfassend möchten wir zu bedenken geben, dass wir durch diese weitere Besteuerung einen Wettbewerbsnachteil sehen. Nicht nur hinsichtlich der nicht prädikatisierten Gemeinden, sondern auch gegenüber den anderen Bundesländern und dem touristischen Ausland, das, im Gegensatz zu uns, nicht mit Mindestlöhnen, die immer weiter steigen, und hohen Nebenkosten belastet ist. Wir begrüßen das Bemühen, unser Bundesland in touristische Destinationen einzuordnen und sehen auch eine Chance in den neuen Strukturen. Allerdings sollte der bürokratische Aufwand bei allen neuen Bestrebungen abnehmen. Unsere Befürchtung, wenn für jede der sieben Destinationen neue Stukturen (Tourismusverbände) erschaffen werden, müssen damit sicherlich auch neue Stellen geschaffen werden. Hier gibt es ein hohes Potenzial, dass mit mehr Geld auch mehr Geld-Versickerung im Verwaltungsapparat stattfindet. Auch das halten wir auf keinen Fall für zielführend.

Wir bitten Sie ausdrücklich, alle Bedenken und Überlegungen in Ihre weiteren Prozesse mit einfließen zu lassen.

Katja Jedwillat
Vorsitzende der Waren Müritz Hotelgemeinschaft e.V.
Claudia Bergmann
Vorsitzende des Warnener Innenstadt e.V.