Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 11.03.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 42.257.838 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 45.635.377 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -2.364.581 EUR |
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| 2. im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 36.613.745 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 41.124.402 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -4.510.657 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 7.504.550 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 7.504.550 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 25.987.600 EUR |
Kassenkredite werden in Höhe von 1.700.000 € festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
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| (Grundsteuer A) auf | 280 v. H. |
| b) für die Grundstücke |
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| (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 320 v. H. |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 196,3011 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 6.419.855 EUR |
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| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 17.603.458 EUR |
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| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 123.788.243,85 EUR |
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Waren (Müritz), den 09.04.2024
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 09.04.2024 (eMail-Eingang) wie folgt bekanntgegeben worden:
„Gemäß § 54 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V. S. 467) genehmige ich den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 25.987.600 EUR.“
(in Worten: fünfundzwanzig Millionen neunhundertsiebenundachtzigtausendsechshundert Euro)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/ Amt für Finanzen veröffentlicht.
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen