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Warener Wochenblatt
Ausgabe 9/2024
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Aus der Stadt und den Ortsteilen

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 11.03.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

42.257.838 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

45.635.377 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-2.364.581 EUR

2. im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

36.613.745 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

41.124.402 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-4.510.657 EUR

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

7.504.550 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

7.504.550 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

0 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

25.987.600 EUR

§ 4 Kassenkredite

Kassenkredite werden in Höhe von 1.700.000 € festgesetzt.

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A) auf

280 v. H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

400 v. H.

2. Gewerbesteuer auf

320 v. H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 196,3011 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7 Weitere Vorschriften

Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

6.419.855 EUR

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

17.603.458 EUR

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

123.788.243,85 EUR

Waren (Müritz), den 09.04.2024

Ort, Datum  —  Siegel
N. Möller
Bürgermeister
Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 09.04.2024 (eMail-Eingang) wie folgt bekanntgegeben worden:

„Gemäß § 54 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V. S. 467) genehmige ich den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 25.987.600 EUR.“

(in Worten: fünfundzwanzig Millionen neunhundertsiebenundachtzigtausendsechshundert Euro)

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/ Amt für Finanzen veröffentlicht.

N. Möller
Bürgermeister

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen