Gemeinde Schloen-Dratow
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schloen-Dratow hat in der Sitzung am 08.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 „Am Zwanzig-Ruten-Berg“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Dorfrand der Ortslage Neu Schloen, direkt angrenzend an den B-Plan Nr. 2 - Libellenweg -. Das Plangebiet ist ca. 9.000 m² groß und befindet sich auf den Flurstücken 60, 61 und einer Teilfläche des Flurstückes 62 der Flur 3, Gemarkung Neu Schloen (siehe Anlage - Geltungsbereich rot umrandet und schwarz schraffiert).
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
im Norden von einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (zwanzig-Ruten-Berg)
im Osten von der Wohnbebauung des B-Planes Nr. 2 - Libellenweg
im Süden von der Wohnbebauung in der Ortsmitte Neu Schloen
Westen von einem landwirtschaftlichen Betrieb
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Festsetzung eines dörflichen Wohngebietes welches dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben dienen soll. Der Plangeltungsbereich soll als eine Art Übergangsbereich fungieren, da auf der einen Seite der landwirtschaftliche Betrieb angrenzt und auf der anderen Seite ein allgemeines Wohngebiet.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Öffentlichkeit kann sich im Amt Seenlandschaft Waren, SB Bauleitplanung/Bauordnung, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren (Müritz) über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichten. Nach Erstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Zwanzig-Ruten Berg“ erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, bei der sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.
Schloen-Dratow, 05.01.2023
Bürgermeister