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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Kargow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kargow hat in der Sitzung am 13.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Eingangsbereich Müritz-Nationalpark in Federow“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Das Plangebiet befindet sich am nordwestliche Dorfrand der Ortslage Federow an der Straße Richtung Damerow, auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebes und der alten Stallanlagen.

Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:

im Norden

durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

im Osten

durch den Parkplatz und das Info-Gebäude Federow

im Westen

durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

im Süden

durch die Ortslage Federow

Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst die Flurstücke 39/1, 38/4 und 38/5 der Flur 2 und die Flurstücke 59/1, 59/3 und 59/4 der Flur 3, Gemarkung Federow (siehe anliegende Karten-darstellung – gestrichelt schwarz umrandet). Überplant wird ein Gebiet mit insgesamt 42.001 m². Davon werden ca. 7.300 m² im Zuge des B-Planes versiegelt. Die Neuversiegelung findet aber erst nach Abriss der alten Stallgebäude statt. Es ist davon auszugehen, dass ca. 7.400 m² durch die vorhandenen Stallgebäude aktuell versiegelt sind und im Zuge des Abrisses somit entsiegelt werden. Das hat nach Gegenrechnung der Neuversiegelung insgesamt eine Entsiegelung der Flächen zur Folge hat.

Es wird folgendes Planungsziel angestrebt

  • Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit einer Mischung von Ferienwohnen einer-seits und untergeordnetem Dauerwohnen andererseits. Eine Beseitigung der alten, unge-nutzten Stallanlagen als städtebaulicher Missstand und die Integration dieses Gebietes mit den bereits vorhandenen Feriennutzungen des anliegenden Betreibers der „Bunten Kuh“ und dem Info-Haus mit Parkplatz im Eingangsbereich des Müritz-Nationalparkes

Mit dem Bebauungsplan sollen im Rahmen der Nachverdichtung 6 Wohngrundstücke, 6 Ferienhäuser, 4 Tiny Häuser und ca. 40 Ferienwohnungen in der Ortslage Federow zu Verfügung gestellt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Öffentlichkeit kann sich im Amt Seenlandschaft Waren, SB Bauleitplanung/Bauordnung, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren (Müritz) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Nach Erstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eingangsbereich Müritz-National-park in Federow“ erfolgt die einmonatige öffentliche Auslegung der Planunterlagen, bei der sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.

Kargow, den 09.01.2023

gez. Kagel

Bürgermeister