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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Information

Wichtige Informationen für touristische Vermieter und Gastgeber in der Gemeinde Kargow!

Die Gemeinde Kargow und das Amt Seenlandschaft Waren möchten sich für die gute Zusammenarbeit bedanken und hoffen auf eine erfolgreiche Saison 2023.

Wir bitten Sie, noch nicht abgegebene Meldescheindurchschriften zur Abrechnung der Kurabgabe bitte bis spätestens 31.01.2023 beim Amt Seenlandschaft Waren (Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz)) in der Poststelle abzugeben.

Jede Person, die nicht hauptwohnsitzlich in der Gemeinde Kargow gemeldet ist, ist kurabgabepflichtig.

Die Meldescheindurchschriften sind monatlich bis spätestens zum 5. des Folgemonats beim Amt Seenlandschaft Waren abzugeben sind. Anhand der ausgefüllten Daten auf den abgegebenen Meldescheindurchschriften wird anschließend ein Kurabgabebescheid erstellt. Der Kurabgabebetrag errechnet sich automatisch aus dem System. Für etwaige Rechenfehler haftet jeder Gastgeber selbst. Der An- und Abreisetag wird einzeln berechnet, sodass NICHT die Übernachtungen, sondern die Aufenthaltstage abzurechnen sind.

Ein Gastgeber hat die Kurabgabe von all seinen Gästen einzunehmen und an die Gemeinde abzuführen.

Sollten Unklarheiten bezüglich der Berechnung der Kurabgabe bestehen, erreichen Sie den entsprechenden Sachbereich unter: 03991 628 129 oder unter poststelle@amt-slw.de.

Bei Onlinemeldungen erfolgt die Abrechnung automatisch aus dem System heraus.

Die Kurabgabesatzung wurde entsprechend der Bestimmungen der Hauptsatzung der Gemeinde Kargow auf der Homepage des Amtes www.amt-slw.de veröffentlicht und gilt für alle Anreisen seit dem 01.07.2022.

Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sind angehalten sich über neue und geänderte Satzungen selbständig zu informieren. Mit der Veröffentlichung auf der Homepage ist die Gemeinde ihrer Informationspflicht nachgekommen.

Zu Ihrer Erinnerung: Laut Kurabgabesatzung gibt es zur Onlinemeldung eine Übergangsfrist bis 01.04.2023. Ab der Saison 2023 sind alle Gastgeber mit mehr als 9 zu belegenden Betten verpflichtet das Onlinemeldescheinsystem zu nutzen. Informationen hierzu gibt es ebenfalls unter den oben genannten Kontaktdaten.

Wenn Sie Gäste beherbergen und Sie sich noch nicht als Gastgeber angemeldet haben sollten, bitten wir Sie sich beim Amt Seenlandschaft Waren unter 03991 628 129 oder poststelle@amt-slw.de zu melden, damit die entsprechenden Anmeldeformulare verschickt werden können.

Maßnahmen, die durch die Kurabgabe finanziert werden:

  • kostenfreie Nutzung des Angebotes der Müritz rundum- und Nationalparklinie

  • die Unterhaltung und Erneuerung der Fischadlerkamera in Federow

  • Personal- und Nebenkosten

  • kleinere und größere Unterhaltungsmaßnahmen an Spiel- und Parkplätzen und Rad- und Wanderwegen

gez. A. Pape

Sachgebiet Tourismus