Gemeinde Kargow
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden | durch landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| • | im Osten | durch den Parkplatz und das Info-Gebäude Federow |
| • | im Westen | durch landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| • | im Süden | durch die Ortslage Federow |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kargow hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Eingangsbereich Müritz-Nationalpark in Federow“ gefasst.
In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 05.12.2023 wurde der Vorentwurf in der Fassung vom 29.11.2023 gebilligt und eine einmonatige Auslegung (mind. 30 Tage) beschlossen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Bürger über das geplante Vorhaben in Kenntnis setzen. Die Bürger sollen schon in der frühzeitigen Planungsphase die Möglichkeit erhalten, Anregungen und Bedenken vorzubringen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung in der Fassung vom 29.11.2023, werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 22. Januar 2024 bis einschließlich 01. März 2024
auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html veröffentlicht und können dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.
Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, etwa
per Post an das Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz)
oder
per Mail an: poststelle@amt-slw.de
oder
zur Niederschrift im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren während der Dienststunden:
| montags | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr |
| dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| mittwochs | 09:00 - 12:00 Uhr |
| donnerstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie zusätzlich nach Terminvereinbarung unter Tel.: 03991 628-131 (Frau Kunstmann).
Zusätzlich zu den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zum B-Plan liegen gemäß den rechtlichen Vorgaben u. a. folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor, die während der Auslegung der Planunterlagen eingesehen werden können:
| 1. | Geotechnischer Bericht zur Baugrunduntersuchung (Stand: 16.10.2023) |
| 2. | Faunistische Erfassung und Biotopkartierung (Stand: 10/2023) |
| 3. | Fachgutachterliche Einschätzung Altlastenvorerkundung (Stand: 04/2022) |
Kargow, den 19.12.2023