Geltungsbereich VB-Plan Nr. 10 Flurkarte mit Luftbild - Lageplan
Flurkarte mit Topografie – VB Plan Nr. 5 = orange + VB-Plan Nr. 10 = pink
Gemeinde Hohen Wangelin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin hat in der Sitzung am 05.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10
„Solarpark Liepen 2“
beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage Liepen, südlich der Hallaliter Forst und umfasst ca. 45 Hektar.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 29/4 und 29/5 in der Flur 1, Gemarkung Liepen. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden | durch die Hallaliter Forst |
| • | im Osten | durch Ackerflächen |
| • | im Süden | durch die Ortslage Liepen |
| • | im Westen | durch den zukünftigen Solarpark Liepen (VB-Plan Nr. 5) |
Im anliegenden Lageplan ist der Geltungsbereich farblich (pink) hervorgehoben und gestrichelt schwarz umrandet. In der topografischen Karte sind der VB-Plan Nr. 5 und Nr. 10 gemeinsam dargestellt. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der räumliche Geltungsbereich kann außerdem im Amt Seenlandschaft Waren während der Öffnungszeiten und auf der Homepage des Amtes, unter der Rubrik Verwaltung und Politik, Bauleitplanung eingesehen werden.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
| • | Festsetzung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage. |
Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu schaffen. Eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik.
20.12.2023