Geltungsbereich VB-Plan Nr. 05 Flurkarte mit Luftbild - Lageplan
Flurkarte mit Topografie – VB Plan Nr. 5
Gemeinde Groß Plasten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Plasten hat in der Sitzung am 04.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05
„Solarpark am Spargelberg“
beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage Groß Plasten, östlich der B 194 und umfasst ca. 9,5 Hektar.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 24/8 und 24/9 in der Flur 1, Gemarkung Groß Plasten. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden | durch Wald- und Ackerflächen |
| • | im Osten | durch Wald- und Ackerflächen |
| • | im Süden | durch Wald- und Ackerflächen |
| • | im Westen | durch die B 194 sowie Ackerflächen |
Im anliegenden Lageplan ist der Geltungsbereich farblich (pink) hervorgehoben und gestrichelt schwarz umrandet. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der räumliche Geltungsbereich kann außerdem im Amt Seenlandschaft Waren während der Öffnungszeiten und auf der Homepage des Amtes, unter der Rubrik Verwaltung und Politik, Bauleitplanung eingesehen werden.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
| • | Festsetzung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage. |
Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu schaffen. Eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik.
20.12.2023