Die Gemeindevertretung Groß Plasten hat in ihrer Sitzung am 04.12.2023 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Abrundung Wohngebiet am Ellernbruch“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung gebilligt. Außerdem wurde der Beschluss zur Durchführung der Unterrichtung/Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des B-Planes Nr. 4 gefasst.
Mit diesem Bebauungsplan sollen im Rahmen der Nachverdichtung 4 bis 5 Wohngrundstücke für den gemeindlichen Bedarf in der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Das Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte der Gemeinde Groß Plasten. Es hat eine Größe von ca. 0,56 ha und umfasst in der Flur 1 der Gemarkung Groß Plasten anteilig die Flurstücke 203/8, 203/13, 204/1 und 205. Der Geltungsbereich grenzt im Norden und Osten an Wohnbebauung und im Süden und Westen an eine Grünfläche der Ortslage Groß Plasten. Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird abgesehen.
Mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Öffentlichkeit in Bezug auf die Planung und ihren möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der Satzung über den B-Plan Nr. 4 „Abrundung Wohngebiet am Ellernbruch“ (Stand: 16. Oktober 2023) mit der Begründung und dem Bekanntmachungstext werden in der Zeit vom
22. Januar bis einschließlich 01. März 2024
auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html veröffentlicht und können dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden.
Die zu veröffentlichen Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.
Während der Dauer der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen als Stellungnahmen zu dem Entwurf des B-Planes Nr. 4 „Abrundung Wohngebiet am Ellernbruch“ vorgebracht werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: info@la-pulkenat.de
Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, etwa per Post an das Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz)
oder
per Mail an: poststelle@amt-slw.de
oder
zur Niederschrift im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren während der Dienststunden:
| montags | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr |
| dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| mittwochs | 09:00 – 12:00 Uhr |
| donnerstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie zusätzlich nach Terminvereinbarung unter Tel.: 03991 628-131.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im oben genannten Zeitraum im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz) öffentlich ausliegen (andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 und Satz 4 Nr. 4 BauGB).
Zusätzlich zu den Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung zum B-Plan liegen gemäß den rechtlichen Vorgaben u. a. folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor, die während der Auslegung der Planunterlagen eingesehen werden können:
| 1. | Geotechnischer Bericht (Stand: 11.05.2023) als Anlage zur Begründung des B-Planes, |
| 2. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand: 12.02.2023) als Anlage zur Begründung des B-Planes, |
Die vorgenannten Unterlagen enthalten u. a. folgende Arten wesentlicher, umweltbezogener Informationen:
| - | Für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurden Untersuchungen zur Berücksichtigung der pflanzen- und tierartenschutzrechtlichen Erfordernisse gemäß Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt. Enthalten sind darin z. B. Aussagen zum Bestand, zur möglichen Gefährdung und zu Vermeidungs-, Minderungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen. |
| - | In der Begründung zum B-Plan werden weitere Angaben zum Bestand gemacht und die Auswirkungen der Planung beschrieben. |
| - | Der geotechnische Bericht und die Begründung zum B-Plan enthalten u. a. Angaben zu den Bodenverhältnissen im Plangebiet, zu den Auswirkungen des Vorhabens auf den Boden und zu Vermeidungsmaßnahmen. |
| - | Der geotechnische Bericht und die Begründung zum B-Plan enthält u. a. Angaben zu den Grundwasserverhältnissen im Plangebiet, zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser und zu Vermeidungsmaßnahmen. |
Groß Plasten, den 03.01.2024