| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat mit Beschluss vom 03.12.2024 den Entwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 „Freiflächensolaranlage am Burgwall in Louisenfeld“ in der Fassung vom November 2024 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 8,0 ha und umfasst die Flurstücke 22 (tlw.) und 23/3 (tlw.) der Flur 6 in der Gemarkung Louisenfeld.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung, Stand November 2024, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 27.01.2025 bis einschließlich 02.03.2025
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Zimmer Nr. 30 (Haus 1), 17192 Waren während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
| 3. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Anlagen |
| 4. | SPA-Bericht zu Natura-2000-Belangen mit Anlagen |
| 5. | Blendgutachten |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| - | Der Vorhabenstandort umfasst Ackerflächen, die weitestgehend intensiv bewirtschaftet werden. |
| - | Die hier vorhandenen Sandböden sind durch ein geringes landwirtschaftliches Produktionsvermögen mit einem geringen Speichervermögen und guten Versickerungseigenschaften gekennzeichnet. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
| - | Versiegelungen erfolgen nahezu ausschließlich im Bereich bisher intensiver landwirtschaftlicher Nutzungen. |
| - | Die mit der Planung verbundenen Neuversiegelungen werden im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichs-Konzeptes kompensiert. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche |
| - | Durch den Bau- und Betrieb der Photovoltaikanlagen sind im Untersuchungsgebiet keine nachteiligen Wirkungen auf das Grund- und Oberflächenwasser zu erwarten. |
| - | Das Niederschlagswasser kann überwiegend vollständig und ungehindert im Boden versickern. |
| - | Im Plangebiet befindet sich ein verrohrtes Gewässer II. Ordnung. Es ist ein Mindestabstand von 10 Metern ab Rohrscheitel einzuhalten. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser |
| - | Das Klima in der Gemeinde Grabowhöfe ist als gemäßigt zu bezeichnen. |
| - | Vom Untersuchungsgebiet selbst geht derzeit keine Belastung der Luftqualität aus. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft |
| - | Die vorhandenen Biotope sind zum Großteil landwirtschaftlich überformt und anthropogenen Ursprungs. |
| - | Es besteht ein gesetzlich geschütztes Biotop innerhalb des Geltungsbereichs. Es handelt sich um ein Feldgehölz mit Eichen, dieses ist auch gleichzeitig als Flächennaturdenkmal ausgewiesen. Im westlichen Randbereich des Plangebietes befindet sich ein naturnahes Feldgehölz. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt |
| - | Der Planungsraum ist bereits anthropogen geprägt durch die intensiv landwirtschaftlichen genutzten Flächen und die durch das UG führende Bahntrasse. |
| - | Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Planungsraum typisch für intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild |
| - | Die Ortslage Louisenfeld befindet sich in einer Entfernung von ca. 250 m nordöstlich des Geltungsbereichs. |
| - | Von der PV-Anlage bei Louisenfeld gehen keine blendungsbedingten Verkehrsrisiken für Lokführer oder Autofahrer aus. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung |
| Blendgutachten |
| - | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine Baudenkmale. |
| - | Im Bereich und in der Umgebung befinden sich jedoch zahlreiche Bodendenkmale. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
| - | Das ganze Gebiet wird überlagert von dem Europäischen Vogelschutzgebiet „Klocksiner Seenkette, Kölpin und Fleesensee“. |
| - | Um die Betroffenheit des SPA-Gebietes im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen, wurde im Zuge der Umweltprüfung eine SPA-Vorprüfung angefertigt. |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Grabowhöfe elektronisch an kunstmann@amt-slw.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Grabowhöfe ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 18.01.2025 bis zum 02.03.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren (https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html) veröffentlicht.
Grabowhöfe, den 06.01.2025
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches