Abb. 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 *Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo*– Geltungsbereich (schwarze Umgrenzung)
► Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Sommerstorf und westlich des „Krähenberg“, nördlich der Kreisstraße K 2. Derzeit werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 36 ha.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden | durch Ackerflächen und Wald |
| • | im Osten | durch Ackerflächen und die Hofstelle „Krähenberg“ |
| • | im Süden | durch Ackerflächen und im Anschluss die K 2 |
| • | im Westen | durch einen landwirtschaftlichen Betrieb (Silo), Ackerflächen und im Anschluss die Ortslage Sommerstorf |
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 12/2 und 13/2 der Flur 5, Gemarkung Sommerstorf. Der räumliche Geltungsbereich ist außerdem im anliegenden Lageplan dargestellt.
Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches
Planungsziel:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo“ schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage. Agri-Photovoltaikanlagen haben günstige Stromentstehungskosten und können zur Sicherung langfristig bezahlbarer und wettbewerbsfähiger Energiepreise beitragen. Die Landwirtschaft wird weiterhin auf der Fläche betrieben, sodass sich keine Nachteile im Sinne eines gänzlichen Flächenverlustes für Agrarprodukte ergeben. Das Projekt leistet einen Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien durch „grüne“ Stromerzeugung. Zusätzlich soll weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung in Form von Agri-Photovoltaik als vorrangige Nutzung betrieben werden. Dabei finden beide Nutzungen parallel auf derselben Fläche statt, sodass simultan zwei verschiedene Erträge erzielt werden können. Der Zulassungsrahmen für die Nutzung solarer Strahlungsenergie soll demnach so gefasst werden, dass die Funktionsfähigkeit der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung grundsätzlich erhalten bleibt. Ein Teil des Flurstückes 12/2 wird zum Bau von Umspannwerken genutzt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer Veröffentlichung des Vorentwurfes. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo“ wird hiermit bekannt gemacht.
Der von der Gemeindevertretung Grabowhöfe in der Sitzung am 03.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 „Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung werden in der Zeit
vom 27.01.2025 bis einschließlich 02.03.2025
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter: Amt Seenlandschaft Waren (Gemeinde Grabowhöfe) sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/vbbp17grh veröffentlicht.
Während der Veröffentlichung kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf digital im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/vbbp17grh oder alternativ per Mail an toeb-beteiligungen@ign-waren.de abgeben.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Zimmer 30 (Haus 1), 17192 Waren während folgender Zeiten möglich (öffentliche Auslegung für jedermann):
| montags | von 09:00 – 12:00 Uhr |
| dienstags | von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00Uhr |
| donnerstags | von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Grabowhöfe ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 18.01.2025 bis zum 02.03.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren (https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html) veröffentlicht.
Grabowhöfe, den 06.01.2025
Anlage zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo“ der Gemeinde Grabowhöfe
Gemeinde Grabowhöfe
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17
„Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo“
Abbildung für die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Abb.2: Lage des Geltungsbereiches