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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Agrarsolaranlage Oberschloen“

► Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortslage Neu Schloen und südlich der Bundesstraße 192, ca. 5 km östlich der Stadt Waren (Müritz) und hat eine Größe von ca. 74 ha.

Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:

Im Norden

durch Ackerflächen und die B 192 (Waren - Neubrandenburg)

Im Osten

durch Ackerflächen und die „Schloener Kolonie“

Im Süden

durch Ackerflächen

Im Westen

durch Ackerflächen und die Hofstellen „Oberschloen“

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 35/2, 35/3, 36, 38, 39 und 40 der Flur 4 Gemarkung Neu Schloen und ist in dem anliegenden Lageplan dargestellt. Das Plangebiet wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet.

Planungsziel:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Agrarsolaranlage Oberschloen“ schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb einer großflächigen Agri-Photovoltaikanlage. Agri-Photovoltaikanlagen haben günstige Stromentstehungskosten und können zur Sicherung langfristig bezahlbarer und wettbewerbsfähiger Energiepreise beitragen. Die Landwirtschaft wird weiterhin auf der Fläche betrieben, sodass sich keine Nachteile im Sinne eines gänzlichen Flächenverlustes für Agrar-Produkte ergeben. Das Projekt leistet einen Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien durch „grüne“ Stromerzeugung von jährlich bis zu 73.260.320 kWh. Zusätzlich soll weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung in Form von Agri-Photovoltaik als vorrangige Nutzung betrieben werden. Dabei finden beide Nutzungen parallel auf derselben Fläche statt, sodass simultan zwei verschiedene Erträge erzielt werden können. Der Zulassungsrahmen für die Nutzung solarer Strahlungsenergie soll demnach so gefasst werden, dass die Funktionsfähigkeit der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung grundsätzlich erhalten bleibt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer Veröffentlichung des Vorentwurfes. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo“ wird hiermit bekannt gemacht.

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schloen - Dratow in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Agrarsolaranlage Oberschloen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung mit dem Umweltbericht, einer Potentialabschätzung zur Fauna und Flora und ein Blendgutachten werden in der Zeit

vom 27.01.2025 bis einschließlich 02.03.2025

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren unter: Amt Seenlandschaft Waren (Gemeinde Schloen –Dratow) sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/vb7-agrarsolaranlage-oberschloen veröffentlicht.

Während der Veröffentlichung kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf digital im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/vb7-agrarsolaranlage-oberschloen oder alternativ per Mail an toeb-beteiligungen@ign-waren.de abgeben.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, Zimmer Nr. 30 (Haus 1), 17192 Waren (Müritz) während folgender Zeiten möglich (öffentliche Auslegung für jedermann):

montags

09:00 - 12:00 Uhr

dienstags

09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

donnerstags

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr.

Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Schloen-Dratow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 18.01.2025 bis zum 02.03.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren (https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html) veröffentlicht.

Schloen-Dratow, den 02.01.2025

gez. Bert Dreyer
Bürgermeister