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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches

Abb. 2: vorhabenbezogener B-Plan Nr. 17 "Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo" – Geltungsbereich (schwarze Umgrenzung)

der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 " Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo " der Gemeinde Grabowhöfe (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Das Plangebiet liegt östlich des Dorfes Sommerstorf und westlich des Ortsteils Krähenberg der Gemeinde Grabowhöfe und hat eine Größe von 36 ha.

Planungsziel- und Zweck:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in Ihrer Sitzung am 15.11.2023 den Beschluss zur Aufstellung des vb. Bebauungsplanes Nr. 17 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agrarsolaranlage gefasst. Ziel ist die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Agrar-Solaranlage. Die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesregierung.

Der Geltungsbereich des B-Planes ist von weiteren Ackerflächen umgeben und grenzt einseitig an die Ortslage Sommerstorf.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan dargestellt:

Gemarkung: Sommerstorf Flur: 5 Flurstücke: 12/2, 13/2

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Entwurfes. Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo“ wird hiermit bekannt gemacht.

Der von der Gemeindevertretung Grabowhöfe in der Sitzung am 02.12.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 „Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung mit Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung werden in der Zeit

vom 19.01.2026 bis einschließlich 21.02.2026

unter folgendem Link https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/vbbp17grh veröffentlicht und stehen hier zum Abruf sowie zur Stellungnahme zur Verfügung.

Weiterhin werden die Unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren unter der Internetseite https://www.amt-slw.de/ (in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ (Gemeinde Grabowhöfe) sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Zusätzlich liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen als eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während des Auslegungszeitraumes zu jedermanns Einsicht im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Zimmer 30 (Haus 1), 17192 Waren während folgender Zeiten öffentlich aus:

montags

von 09:00 - 12:00 Uhr

dienstags

von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00Uhr

donnerstags

von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf abgegeben werden:

1.

elektronisch übermittelt an folgende E-Mail-Adresse: kunstmann@amt-slw.de

2.

schriftlich an die Amtsverwaltung des Amtes Seenlandschaft Waren, Bauamt, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren/ Müritz, Fax: 03991/628-122

3.

oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Amt Seenlandschaft Waren zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 Baugesetzbuch.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.

-

Umweltbericht einschließl. Eingriff-Ausgleich-Bilanz

-

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

-

PVA-Sommerstorf am Silo: Landwirtschaftliches Nutzungskonzept

-

Stellungnahmen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern)

Die Fachbeiträge und bisherigen Stellungnahmen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie Landschaft:

-

Betroffenheit von Flora

-

Betroffenheit von Fauna

Schutzgüter Boden und Wasser:

-

Betroffenheit von landwirtschaftlichen Flächen

-

Betroffenheit von Grundwasser

-

Umgang mit Boden- und Bodendenkmalen

Schutzgüter Fläche und Schutzgebiete:

-

Betroffenheit von Schutzgebieten

Nachfolgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls mit ausgelegt:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

-

Hinweis zu Grundwasser und Gewässern

-

Hinweis zum Umgang mit Boden

-

Hinweis zur Betroffenheit von Schutzgebieten

-

Hinweise zu Flora und Fauna

-

Hinweis zur Betroffenheit von landwirtschaftlichen Flächen

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern:

-

Hinweis zum Umgang mit Boden und Bodendenkmalen

-

Hinweise zu Kulturgütern

Sachverhalt:

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Bekanntmachung im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren am 18. Januar 2025. Der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 17 hat im Zeitraum vom 27.01.2025 bis einschließlich 02.03.2025 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden, wurden parallel dazu beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information zur Verarbeitung von Daten im Bauleitplanverfahren (gem. Art. 13 DSGVO)“, welches im Amt Seenlandschaft ausliegt. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Grabowhöfe ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Verfahrensvermerk:

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 "Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo" der Gemeinde Grabowhöfe wurde im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren Nr. 01/2026 vom 17.01., Jahrgang 2026, veröffentlicht.

Grabowhöfe, den 30.12.2025

gez. Enrico Malow, Bürgermeister

Anlage zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 "Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo" der Gemeinde Grabowhöfe

Gemeinde Grabowhöfe

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17

"Agrarsolaranlage Sommerstorf am Silo"

Abbildung für die Bekanntmachung

der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange