Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches
Abb. 2: vorhabenbezogener B-Plan Nr. 10 "Solarpark am Wald – Kap-Straße" Geltungsbereich (rot hinterlegt)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in Ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung des VB-Planes Nr. 10 „Solarpark am Wald – Kap-Straße“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage gefasst. Ziel war die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik zur Stromerzeugung.
Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgendes Flurstück und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan rot ausgefüllt dargestellt:
Gemarkung: Grabowhöfe Flur: 8 Flurstück: 17
Am 02.12.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe die Einstellung des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark am Wald – Kap-Straße“ beschlossen. Eine Weiterführung der Bauleitplanung (Baurechtschaffung für Photovoltaik) ist aus umweltrechtlichen Gründen nicht realisierbar. Die Planung soll daher nicht weitergeführt werden. Entsprechend wird der Aufstellungsbeschluss vom 01.12.2021 aufgehoben (§ 1 Abs. 8 BauGB).
Grabowhöfe, den 30.12.2025
Anlage zur Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 "Solarpark am Wald – Kap-Straße" der Gemeinde Grabowhöfe
Gemeinde Grabowhöfe
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10
"Solarpark am Wald – Kap-Straße"