Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches
Abb. 2: vorhabenbezogener B-Plan Nr. 16 "Solarpark Kalkberger Tannen" Geltungsbereich (rot hinterlegt)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in Ihrer Sitzung am 12.07.2023 den Beschluss zur Aufstellung des VB-Planes Nr. 16 „Solarpark Kalkberger Tannen“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage gefasst. Ziel war die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik zur Stromerzeugung.
Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgendes Flurstück und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan rot ausgefüllt dargestellt:
Gemarkung: Sommerstorf Flur: 3 Flurstück: 30
Am 02.12.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe die Einstellung des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Solarpark Kalkberger Tannen“ beschlossen. Eine Weiterführung der Bauleitplanung (Baurechtschaffung für Photovoltaik) ist mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar. Die Planung soll daher nicht weitergeführt werden. Entsprechend wird der Aufstellungsbeschluss vom 12.07.2023 aufgehoben (§ 1 Abs. 8 BauGB).
Grabowhöfe, den 30.12.2025
Anlage zur Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Solarpark Kalkberger Tannen" der Gemeinde Grabowhöfe
Gemeinde Grabowhöfe
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16
"Solarpark Kalkberger Tannen"