Übersichtskarte; (Quelle: Gaia-MV.de 30.10.2023); bearbeitet ign Melzer Voigtländer Winter Lüttich Stadtplaner, Architekten & Ingenieure PartG-mbB
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand der Gemeinde Klink, westlich der B 192 Richtung Sembzin und südlich der Straße nach Grabenitz (Grabenitzer Weg). Das Plangebiet liegt auf einer intensiv genutzten landwirtschaftlichen Fläche im Landschaftsschutzgebiet L 41 „Mecklenburger Großseenland“.
Im Norden und Westen des Plangebietes grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an. Im Nordosten und Osten befindet sich der Siedlungsbereich Klink. Im Süden des Plangebietes liegt ein Graben mit Röhrichtbestand. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst teilweise die Flurstücke 299; 301; 302/4 und 302/5 der Flur 1 der Gemarkung Klink auf einer Fläche von ca. 10 ha. Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Übersichtskarte dargestellt. Planungsziel ist die Ausweisung neuer Wohnbau- und Mischgebietsflächen.
Die Gemeindevertretung Klink hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 „An der B 192 in Richtung Sembzin“ beschlossen und im Anschluss im Landkurier vom 12.08.2017 öffentlich bekannt gemacht. Am 28.06.2018 wurde mit erneutem Aufstellungsbeschluss der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geändert bzw. erweitert.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Information zum geändertem Aufstellungsbeschluss erfolgte am 07.05.2019 um 18:00 Uhr im Sportpark, Hafenstraße 6 b in 17192 Klink im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit Bekanntmachung im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren am 13. April 2019. Im Rahmen der Informationsveranstaltung wurde den Bürgern in Form der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zur Planung konnten schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden, wurden frühzeitig unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet.
Die Gemeindevertretung Klink hat in Ihrer Sitzung am 10.12.2025 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr.10 „An der B 192 in Richtung Sembzin“ der Gemeinde Klink gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Diese Bekanntmachung und der Entwurf des o. g. Bauleitplanes mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht, der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, der schalltechnischen Untersuchung, als auch die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Angaben darüber welche Arten umweltbezogener Informationen vorliegen, werden zur Möglichkeit der Einsichtnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB
vom 19.01.2026 bis 23.02.2026
unter folgendem Link https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/bp10-b192-richtung-sembzin-klink veröffentlicht und stehen hier zum Abruf sowie zur Stellungnahme zur Verfügung.
Weiterhin werden die Unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren unter https://www.amt-slw.de/ (in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ (Gemeinde Klink) sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung veröffentlicht.
Zusätzlich liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen als eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während des Auslegungszeitraumes zu jedermanns Einsicht im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren/Müritz, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
| Montag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „An der B 192 in Richtung Sembzin“ der Gemeinde Klink abgegeben werden:
| 1. | elektronisch übermittelt an folgende Mail-Adresse: kunstmann@amt-slw.de |
| 2. | schriftlich an die Amtsverwaltung Amt Seenlandschaft Waren, Bauamt, Warendorfer Str. 4 in 17192 Waren/Müritz, Fax: 03991/628-122 |
| 3. | oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Amt Seenlandschaft Waren zur Niederschrift vorgebracht werden. |
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3. BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 10 „An der B 192 in Richtung Sembzin“ der Gemeinde Klink unberücksichtigt bleiben können.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.
Die Fachbeiträge enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
| Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie Landschaft: | |
| - | Betroffenheit von Flora und Fauna, gesetzlich geschützten Biotopen |
| - | Vermeidungs,- Minimierungs- und Ersatzmaßnahmen |
| Schutzgüter Boden und Wasser: | |
| - | Betroffenheit von landwirtschaftlichen Flächen |
| - | Betroffenheit von Gewässern, Umgang mit Niederschlagswasser |
| - | Umgang mit Altlasten und Abfall |
| - | Umgang mit Boden, Bodennutzung, Bodenversiegelung, Ausgleichsmaßnahmen |
| Schutzgüter Klima und Luft: | |
| - | Klimatische Auswirkungen |
| Schutzgüter Fläche und Schutzgebiete: | |
| - | Betroffenheit von Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet) |
| Schutzgut Mensch und seine Gesundheit: | |
| - | Umgang mit Immissionen |
| Landschaftsbild | |
| - | Aussagen u. a. zum Landschaftsbildraum, zur Landschaftsgestalt/ Ortsbildentwicklung im Hinblick auf die Sichtbarkeit/Wahrnehmung im Gelände |
| Kultur- und Sachgüter | |
| - | mit Aussagen zum Bodendenkmalschutz |
Nachfolgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls mit veröffentlicht:
| - | Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 29.09.2019 mit Aussagen/Hinweisen | |
| • | zum Umgang und Berücksichtigung von Immissionen der Bundesstraße und der geplanten neuen Trassenführung der Bundesstraße; Festsetzungen dazu |
| • | zum Umgang mit Altlasten |
| • | zum Umgang mit Boden und zur bodenkundlichen Baubegleitung |
| • | zur Lage im Landschaftsschutzgebiet und zum notwendigen Ausgliederungsverfahren |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern vom 23.05.2019 mit Aussagen/Hinweisen | |
| • | zu Immissionen ausgehend von der Bundesstraße 192 |
| • | zu Immissionen ausgehend von der geplanten Ortsumgehung |
| - | Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“ vom 28.08.2019 mit Aussagen/Hinweisen | |
| • | zu Gewässer II. Ordnung, Gewässerrandstreifen und Einleitung von Regenwasser |
| - | Stellungnahme des Straßenbauamtes Neustrelitz vom 28.10.2019 mit Aussagen/Hinweisen | |
| • | zur Berücksichtigung der geplanten Streckenführung der zukünftigen Ortsumgehung und davon ausgehende Immissionen |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information zur Verarbeitung von Daten im Bauleitplanverfahren (gem. Art. 13 DSGVO)“, welches im Amt Seenlandschaft ausliegt. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Klink ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.10 „An der B192 in Richtung Sembzin“ der Gemeinde Klink wurde im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren Nr. 1/2026 vom 17.1.2026, Jahrgang 26, veröffentlicht.
Klink, 30.12.2025
Anlage zur Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans Nr. 10 *An der B192 in Richtung Sembzin* der Gemeinde Klink
Gemeinde Klink
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Bebauungsplan Nr. 10 *An der B192 in Richtung Sembzin*
Abbildung für die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange