Gemeinde Hohen Wangelin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin hat in der Sitzung am 26.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 09
„Solarpark Knieper Weg 2“
beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Hohen Wangelin, nördlich des Malkwitzer See´s, kurz vor dem Ortseingangsbereich Hohen Wangelin (aus Richtung Cramon kommend) und umfasst ca. 20 Hektar.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 5/6 in der Flur 3, Gemarkung Hohen Wangelin. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden | durch die Ortslage Hohen Wangelin |
| • | im Osten | durch die Verbindungsstraße Cramon – Hohen Wangelin |
| • | im Süden | durch Ackerflächen |
| • | im Westen | durch Ackerflächen |
Im anliegenden Lageplan ist der Geltungsbereich rot umrandet. Auf der topografischen Karte ist er rot schraffiert. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der räumliche Geltungsbereich kann außerdem im Amt Seenlandschaft Waren während der Öffnungszeiten und auf der Homepage des Amtes, unter der Rubrik Verwaltung und Politik, Bauleitplanung eingesehen werden.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
| • | Festsetzung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage. |
Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu schaffen. Eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik.
04.10.2023
Flurkarte mit Luftbild - Lageplan
Flurkarte mit Topografie