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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Hohen Wangelin

Gemeinde Hohen Wangelin

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 09 „Solarpark Knieper Weg 2“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin hat in der Sitzung am 26.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 09

„Solarpark Knieper Weg 2“

beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Hohen Wangelin, nördlich des Malkwitzer See´s, kurz vor dem Ortseingangsbereich Hohen Wangelin (aus Richtung Cramon kommend) und umfasst ca. 20 Hektar.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 5/6 in der Flur 3, Gemarkung Hohen Wangelin. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:

im Norden

durch die Ortslage Hohen Wangelin

im Osten

durch die Verbindungsstraße Cramon – Hohen Wangelin

im Süden

durch Ackerflächen

im Westen

durch Ackerflächen

Im anliegenden Lageplan ist der Geltungsbereich rot umrandet. Auf der topografischen Karte ist er rot schraffiert. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Der räumliche Geltungsbereich kann außerdem im Amt Seenlandschaft Waren während der Öffnungszeiten und auf der Homepage des Amtes, unter der Rubrik Verwaltung und Politik, Bauleitplanung eingesehen werden.

Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:

Festsetzung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage.

Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu schaffen. Eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik.

04.10.2023

gez. T. Nörenberg
Bürgermeister
Geltungsbereich VB-Plan Nr. 09

Flurkarte mit Luftbild - Lageplan

Flurkarte mit Topografie