Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches
Abb. 2: vorhabenbezogener B-Plan Nr. 15 "Agrarsolaranlage am Dieken" - Geltungsbereich (schwarze Umgrenzung)
Gemeinde Grabowhöfe
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in Ihrer Sitzung am 16.11.2022 den Beschluss zur Aufstellung des vb-Planes Nr. 15 „Agrarsolaranlage am Dieken“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agrarsolaranlage gefasst. Ziel war die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Agri-Photovoltaik.
Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgende Flurstücke und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan dargestellt:
| Gemarkung: | Grabowhöfe | Flur: | 6 | Flurstück: | 264 |
| Gemarkung: | Grabowhöfe | Flur: | 9 | Flurstück: | 40 (teilweise) |
Am 01.10.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe die Einstellung des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 „Agrarsolaranlage am Dieken“ beschlossen. Eine Weiterführung der Bauleitplanung (Baurechtschaffung für Agri-PV) ist nicht gewünscht. Entsprechend wird der Aufstellungsbeschluss vom 16.11.2022 aufgehoben (§ 1 Abs. 8 BauGB).
Grabowhöfe, den 21.10.2024
Anlage zur Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 "Agrarsolaranlage am Dieken" der Gemeinde Grabowhöfe
Gemeinde Grabowhöfe
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15
"Agrarsolaranlage am Dieken"