vom 18.09.2025
Am 18.09.2025 hat die 63. öffentliche Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte beschlossen, den Entwurf der Teilfortschreibung des RREP MS 2011, ihres Begründungstextes sowie den Entwurf des Umweltberichtes für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben.
Der Entwurf enthält die Aktualisierung des Kapitels 6.5 Energie des RREP MS von 2011 zu Windenergiegebieten. Gegenstand der Teilfortschreibung ist die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie. In diesen Gebieten wird die Windenergienutzung privilegiert zulässig sein, entgegenstehende Nutzungen sind dort ausgeschlossen (§ 35 Absatz 1 Nummer 5 Baugesetzbuch (BauGB)). Außerhalb der Vorranggebiete sind Windenergieanlagen dann nicht mehr privilegiert, sondern nur noch ausnahmsweise als „sonstige Vorhaben im Außenbereich“ zulässig, wenn ausgeschlossen ist, dass die in § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 genannten Belange oder das Orts- und Landschaftsbild berührt sind (§ 249 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 35 Absatz 2 BauGB und § 2 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG)).
Gemäß § 9 Absatz 2 ROG können hiermit die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu dem vorliegenden Planentwurf, dessen Begründung sowie dem dazugehörigen Entwurf des Umweltberichtes Stellung nehmen.
Folgende Unterlagen werden ausgelegt:
| • | Planentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte einschließlich Festlegungs- und Begründungskarte (Maßstab 1:100.000) |
| • | Tabellarische Übersicht zu wesentlichen Ergebnissen der Beteiligung nach § 9 Absatz 1 ROG |
| • | Entwurf des Umweltberichts |
| • | Anhang A Umweltbericht Bewertungsgrundlage |
| • | Anhang B Umweltbericht Prüfsteckbriefe zur gesamten Gebietskulisse |
| • | Anhang C Umweltbericht Vorprüfungen und Prüfung der Verträglichkeit der Vorranggebiete Wind mit den Schutzzwecken und Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten |
Die öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen findet in der Zeit vom
13.10.2025 bis zum 12.12.2025
statt.
Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar:
| • | digital: im Internet unter www.region-seenplatte.de und www.raumordnung-mv.de. |
| • | in Papierform: in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte. |
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:
| • | im Rahmen der Online-Beteiligung unter: https://beteiligung.raumordnung-mv.de/seenplatte9 |
| • | per E-Mail an: poststelle@afrlms.mv-regierung.de |
| • | schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte Neustrelitzer Straße 121, 17033 Neubrandenburg |
| • | mündlich (zur Niederschrift) an der oben genannten Anschrift |
Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG sind mit Ablauf der Auslegungsfrist alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Bitte nutzen Sie bevorzugt die elektronischen Wege und verzichten Sie auf doppelte Einsendungen.
Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt. Die Verarbeitung der abgegebenen Stellungnahmen erfolgt unter Beachtung der Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte, entsprechend den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Abwägungsdokumentation zu den in dieser Stufe des Beteiligungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen wird nach Rechtswirksamkeit der Teilfortschreibung RREP MS 2011 bzw. mit Beginn der nachfolgenden Stufe des Beteiligungsverfahrens auf den Internetseiten www.raumordnung-mv.de und www.region-seenplatte.de veröffentlicht und ist in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte einsehbar.